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34059000
SOAP, ORGANIC SURFACE-ACTIVE AGENTS, WASHING PREPARATIONS, LUBRICATING PREPARATIONS, ARTIFICIAL WAXES, PREPARED WAXES, POLISHING OR SCOURING PREPARATIONS, CANDLES AND SIMILAR ARTICLES, MODELLING PASTES, 'DENTAL WAXES' AND DENTAL PREPARATIONS WITH A BASIS OF PLASTERPolishes and creams, for footwear, furniture, floors, coachwork, glass or metal, scouring pastes and powders and similar Zubereitungen (auch in Form von Papier, wadding, felt, nonwovens, cellular plastics or cellular rubber, impregnated, coated or covered with such Zubereitungen), ausgenommen Wachse der Position 3404

Polishes and creams, for footwear, furniture, floors, coachwork, glass or metal, scouring pastes and powders and similar Zubereitungen (auch in Form von Papier, wadding, felt, nonwovens, cellular plastics or cellular rubber, impregnated, coated or covered with such Zubereitungen), ausgenommen Wachse der Position 3404, andere

Warencharakteristik und Einreihung

Der KN-Code 340590 umfasst andere poliermittel, eingereiht in Kapitel 34 der Kombinierten Nomenklatur. Die Einreihung basiert auf chemischer Zusammensetzung, Handelsform und Verwendungszweck. Die Anmerkungen zu Kapitel 34 praezisieren den Umfang der einzelnen Unterpositionen. Die Zollabfertigung erfordert eine ordnungsgemaesse Warenidentifizierung anhand technischer Dokumentation, Analysezertifikaten und Handelsspezifikationen. Die Einfuhr in die EU erfordert die Einhaltung tarifaerer und nichttarifaerer Anforderungen. Handelspolitische Maßnahmen wie Antidumpingzoelle oder Zollkontingente sind ebenfalls zu beruecksichtigen.

Chemikalienrecht und Umweltschutz

Die Einfuhr von Waren unter KN-Code 340590 unterliegt der REACH-Verordnung (EG Nr. 1907/2006) und CLP-Verordnung (EG Nr. 1272/2008). Der Importeur muss die ECHA-Registrierung jedes Stoffs sicherstellen. Ein Sicherheitsdatenblatt (SDS) gemäß Verordnung (EU) 2020/878 ist erforderlich. Diese Produkte können auch der Detergenzienverordnung (EG) 648/2004 und der Biozidprodukteverordnung (EU) 528/2012 unterliegen. Die CLP-Kennzeichnung muss Gefahrenpiktogramme, Signalwoerter, H- und P-Sätze enthalten. Der Transport unterliegt ADR/RID. Diese Stoffe unterliegen nicht CBAM.

Praktische Hinweise für Importeure

Zollanmeldungen für Einfuhren unter KN-Code 340590 sollten vollstaendige Spezifikation, CAS-Nummern, Handelsform und Verwendungszweck enthalten. Importeure können Zollpraeferenzen nutzen. Eine TARIC-Überprüfung vor jeder Transaktion wird empfohlen. Der Export kann eine Überprüfung nach der Dual-Use-Verordnung erfordern. Die Qualitaetskontrolle sollte chemische Zusammensetzungspruefung und Spezifikationskonformitaet umfassen.

CLP-Anforderungen und Sicherheit von Poliermitteln

Die Einfuhr von Poliermitteln (KN 3405 90) erfordert eine korrekte CLP-Klassifizierung und GHS-Piktogrammkennzeichnung auf der Verpackung. Zubereitungen mit organischen Lösungsmitteln unterliegen VOC-Grenzwerten gemäß Richtlinie 2004/42/EG. Etiketten müssen Warnhinweise, Zusammensetzung und Herstellerangaben enthalten. Aerosolzubereitungen unterliegen zusätzlich der Aerosolrichtlinie 75/324/EWG. Die Einfuhr erfordert ein SDS.

Häufig gestellte Fragen

Was sind die Hauptanwendungen von Produkten unter KN-Code 340590?
Andere Poliermittel werden vorwiegend in Industrie und Haushalt eingesetzt. Die spezifische Verwendung haengt von Zusammensetzung und Handelsform ab. Die Zolltarifeinreihung haengt nicht vom Endverwendungszweck, sondern von objektiven Wareneigenschaften ab.
Erfordert die Einfuhr dieser Produkte besondere Genehmigungen?
Grundsaetzlich sind über REACH und CLP hinaus keine gesonderten Einfuhrgenehmigungen erforderlich. Für SVHC-Stoffe oder zulassungspflichtige Stoffe können zusaetzliche Genehmigungen erforderlich sein. Der Stoffstatus sollte in der ECHA-Datenbank überprüft werden.
Wie lässt sich die korrekte Einreihung unter Code 340590 überprüfen?
Die Einreihung kann durch Einholung einer Verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) bestaetigt werden. Eine vZTA ist 3 Jahre gueltig und bindet Zollbehörden in allen EU-Mitgliedstaaten. Eine Beratung durch einen Zollagenten wird ebenfalls empfohlen.
Benötigen Poliermittel KN 3405 90 ein Sicherheitsdatenblatt?
Ja, Poliermittel (KN 3405 90) erfordern ein Sicherheitsdatenblatt gemäß REACH. Zubereitungen mit organischen Lösungsmitteln unterliegen auch VOC-Grenzwerten. Die korrekte CLP-Kennzeichnung mit GHS-Piktogrammen auf der Verpackung ist obligatorisch.