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34

Zolltarifkapitel 34

Polishes and creams, for footwear, furniture, floors, coachwork, glass or metal, scouring pastes and powders and similar Zubereitungen (auch in Form von Papier, wadding, felt, nonwovens, cellular plastics or cellular rubber, impregnated, coated or covered with such Zubereitungen), ausgenommen Wachse der Position 3404

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Polishes and creams, for footwear, furniture, floors, coachwork, glass or metal, scouring pastes and powders and similar Zubereitungen (auch in Form von Papier, wadding, felt, nonwovens, cellular plastics or cellular rubber, impregnated, coated or covered with such Zubereitungen), ausgenommen Wachse der Position 3404, andere
Zoll:0%

Was umfasst Position 3405 des Zolltarifs?

Position 3405 umfasst Schuhcreme, Moebelpolitur, Bodenwachs und ähnliche Zubereitungen. Diese Produkte gehoeren zu Kapitel 34 über Seife, grenzflaechenaktive Stoffe, Wasch- und Reinigungsmittel, Wachse, Kerzen und Dentalzubereitungen. Die Einfuhr von Produkten der Position 3405 in die EU unterliegt Zollsätzen von 0% bis 6,5%. Ein Sicherheitsdatenblatt (SDS) und CLP-Kennzeichnung sind für chemische Produkte erforderlich. Position 3405 gehört zu Kapitel 34 (chemische Erzeugnise, Pharmazeutika und Düngemittel) der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union. Diese Einreihung basiert auf dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation (WZO), das in über 200 Ländern weltweit angewendet wird. Die Kombinierte Nomenklatur der EU erweitert das HS um zusätzliche 8-stellige Unterpositionen, während das TARIC-System 10-stellige Codes zur Identifizierung spezifischer Handelsmaßnahmen hinzufügt. Jede 4-stellige Position wie 3405 wird in 6-stellige (HS), 8-stellige (KN) und 10-stellige (TARIC) Unterpositionen unterteilt, die die Art der Waren für die Anwendung der richtigen Zollsätze, Handelsmaßnahmen und regulatorischen Anforderungen präzisieren. Die korrekte Bestimmung des 10-stelligen Codes ist wesentlich für die Feststellung der Höhe der Zollabgaben und Steuern sowie der erforderlichen Genehmigungen und Zertifikate. Die Einreihung von Waren in Position 3405 muss den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung (AV) der Kombinierten Nomenklatur folgen. AV 1 bestimmt, dass die Einreihung in erster Linie nach dem Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln erfolgt. Die Erläuterungen zum Harmonisierten System und zur Kombinierten Nomenklatur präzisieren den Umfang jeder Position und sind unverzichtbare Referenzen für Importeure und Zollagenten.

Zollsätze und Einfuhranforderungen für Position 3405

Die Einfuhr von Produkten der Position 3405 in die EU unterliegt Zollsätzen von 0% bis 6,5%. Ein Sicherheitsdatenblatt (SDS) und CLP-Kennzeichnung sind für chemische Produkte erforderlich. Die Zollsätze für Produkte der Position 3405 liegen zwischen 0% und 6,5%. Ein Sicherheitsdatenblatt (SDS) und CLP-Kennzeichnung sind für chemische Produkte erforderlich. Detergentien müssen die Verordnung (EG) Nr. 648/2004 zur Bioabbaubarkeit erfüllen. Kosmetische Produkte (z.B. Toilettenseifen) müssen über das CPNP-Portal notifiziert werden. Bei der Einfuhr von Waren der Position 3405 in die EU sind die geltenden Zollsätze zu beachten, die von der konkreten Unterposition (8- oder 10-stelliger Code) und dem Ursprungsland abhängen. MFN-Zollsätze (Meistbegünstigung) gelten für Einfuhren aus Ländern, mit denen die EU keine Präferenzhandelsabkommen geschlossen hat. Aktuelle Sätze können in der EU-Datenbank TARIC auf der Website der Europäischen Kommission überprüft werden. Die Einfuhr von Waren der Position 3405 kann von Präferenzzollsätzen im Rahmen von Freihandelsabkommen (FHA) der EU mit Drittländern, dem Allgemeinen Präferenzsystem (APS) für Entwicklungsländer oder autonomen Zollaussetzungen profitieren. Die Inanspruchnahme von Präferenzen erfordert die Vorlage eines geeigneten Ursprungsnachweises (Warenverkehrsbescheinigung EUR.1, Ursprungserklärung, REX-Bescheinigung). Waren der Position 3405 unterliegen REACH-, CLP- und GHS-Kontrollen. Erforderliche Unterlagen umfassen: Sicherheitsdatenblätter (SDB), ECHA-Registrierung, GMP-Zertifikate. Neben dem Zoll unterliegen Einfuhren der Mehrwertsteuer zum im Bestimmungsland geltenden Satz. Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer ist der Zollwert zuzüglich Zoll und etwaiger Ausgleichs- oder Antidumpingzölle. Der Importeur muss eine elektronische Zollanmeldung im nationalen Einfuhrsystem abgeben.

Einreihung von Waren in Position 3405 - worauf ist zu achten

Position 3405 umfasst Schuhcreme, Möbelpolituren, Bodenpflegemittel, Karosseriepflegemittel, Glaspolituren. Schuhcreme: 3405 10. Möbelpolitur: 3405 20. Autopflegemittel (Autowachs): 3405 30. Scheuerpulver: 3405 40. Waschmittel: 3402. Kernunterscheidung: 3405 = Pflege-/Reinigungsmittel mit WACHSEN oder SCHLEIFMITTELN für bestimmte Oberflächen, 3402 = allgemeine Waschmittel.

Häufig gestellte Fragen

Welche Zollsätze gelten für Schuhcreme, Moebelpolitur, Bodenwachs und ähnliche Zubereitungen der Position 3405?
Die Zollsätze für Schuhcreme, Moebelpolitur, Bodenwachs und ähnliche Zubereitungen der Position 3405 hängen von der genauen Zolltarifnummer (8- oder 10-stelliger Code) und dem Ursprungsland ab. MFN-Sätze gelten für Einfuhren aus Ländern ohne Präferenzhandelsabkommen. Präferenzzollsätze können im Rahmen von Freihandelsabkommen, dem APS-System oder autonomen Zollaussetzungen verfügbar sein. Aktuelle Sätze für Position 3405 sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen. Der reguläre Mehrwertsteuersatz in Deutschland beträgt 19%.
Welche Dokumente sind für die Einfuhr von Schuhcreme, Moebelpolitur, Bodenwachs und ähnliche Zubereitungen in die EU erforderlich?
Für die Einfuhr von Schuhcreme, Moebelpolitur, Bodenwachs und ähnliche Zubereitungen der Position 3405 in die EU ist eine Zollanmeldung mit korrekter KN-Einreihung und die EORI-Nummer des Importeurs erforderlich. Die Standarddokumentation umfasst Handelsrechnung, Beförderungsdokument und Warenspezifikation. Ein Ursprungszeugnis ist für Präferenzsätze erforderlich. Zusätzliche regulatorische Anforderungen hängen von der Warenart ab. Die Einfuhr unterliegt dem Unionszollkodex (UZK). Position 3405 umfasst Schuhcreme, Moebelpolitur, Bodenwachs und ähnliche Zubereitungen und unterliegt dem Unionszollkodex (UZK) sowie den Vorschriften der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union.
Worauf ist bei der Einreihung von Schuhcreme, Moebelpolitur, Bodenwachs und ähnliche Zubereitungen in Position 3405 zu achten?
Die Einreihung von Waren in Position 3405 erfordert die Anwendung der Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur (KN). Entscheidend sind Zusammensetzung, Verwendungszweck und Verarbeitungsgrad der Ware. Position 3405 umfasst Schuhcreme, Moebelpolitur, Bodenwachs und ähnliche Zubereitungen - die genaue Einreihung in die 6-, 8- oder 10-stellige Unterposition hängt von den spezifischen Merkmalen ab. Bei Zweifeln empfiehlt sich die Beantragung einer Verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA). Die EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission kann bei der Einreihung ähnlicher Waren hilfreich sein. Aktuelle Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen.