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33
Zolltarifkapitel 33
Pre-shave, shaving or aftershave Zubereitungen, personal Desodorierungsmittel, bath Zubereitungen, depilatories and andere Parfümeriewaren, Körperpflege- or Toiletten- Zubereitungen, anderweit nicht genannt oder inbegriffen; prepared room deodorisers, auch perfumed or having disinfectant properties
Was umfasst Position 3307 des Zolltarifs?
Position 3307 umfasst Rasierzubereitungen, Deodorants, Badezubereitungen, Enthaarungsmittel, Raumdeodorants. Diese Produkte gehoeren zu Kapitel 33 über aetherische Öle, Riechstoffe, Parfuemerie-, Kosmetik- und Koerperpflegezubereitungen. Sie werden in der Parfuemerie-, Kosmetik-, Lebensmittel- und Pharmaindustrie verwendet. Die Einfuhr von Produkten der Position 3307 in die EU unterliegt Zollsätzen von 0% bis 6,5%. Kosmetische Produkte müssen die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel erfüllen, einschliesslich der Notifizierung über das CPNP-Portal. Position 3307 gehört zu Kapitel 33 (chemische Erzeugnise, Pharmazeutika und Düngemittel) der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union. Diese Einreihung basiert auf dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation (WZO), das in über 200 Ländern weltweit angewendet wird. Die Kombinierte Nomenklatur der EU erweitert das HS um zusätzliche 8-stellige Unterpositionen, während das TARIC-System 10-stellige Codes zur Identifizierung spezifischer Handelsmaßnahmen hinzufügt. Jede 4-stellige Position wie 3307 wird in 6-stellige (HS), 8-stellige (KN) und 10-stellige (TARIC) Unterpositionen unterteilt, die die Art der Waren für die Anwendung der richtigen Zollsätze, Handelsmaßnahmen und regulatorischen Anforderungen präzisieren. Die korrekte Bestimmung des 10-stelligen Codes ist wesentlich für die Feststellung der Höhe der Zollabgaben und Steuern sowie der erforderlichen Genehmigungen und Zertifikate. Die Einreihung von Waren in Position 3307 muss den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung (AV) der Kombinierten Nomenklatur folgen. AV 1 bestimmt, dass die Einreihung in erster Linie nach dem Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln erfolgt. Die Erläuterungen zum Harmonisierten System und zur Kombinierten Nomenklatur präzisieren den Umfang jeder Position und sind unverzichtbare Referenzen für Importeure und Zollagenten.
Zollsätze und Einfuhranforderungen für Position 3307
Die Einfuhr von Produkten der Position 3307 in die EU unterliegt Zollsätzen von 0% bis 6,5%. Eine verantwortliche Person in der EU ist für jedes kosmetische Produkt erforderlich. Kosmetische Produkte erfordern eine Notifizierung über das CPNP-Portal vor dem Inverkehrbringen auf dem EU-Markt. Die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 erfordert eine verantwortliche Person in der EU für jedes kosmetische Produkt. Die Zollsätze für Produkte der Position 3307 liegen zwischen 0% und 6,5%. Kosmetische Inhaltsstoffe müssen den Listen zugelassener, verbotener und eingeschraenkter Stoffe in den Anhaengen der Kosmetikverordnung entsprechen. Bei der Einfuhr von Waren der Position 3307 in die EU sind die geltenden Zollsätze zu beachten, die von der konkreten Unterposition (8- oder 10-stelliger Code) und dem Ursprungsland abhängen. MFN-Zollsätze (Meistbegünstigung) gelten für Einfuhren aus Ländern, mit denen die EU keine Präferenzhandelsabkommen geschlossen hat. Aktuelle Sätze können in der EU-Datenbank TARIC auf der Website der Europäischen Kommission überprüft werden. Die Einfuhr von Waren der Position 3307 kann von Präferenzzollsätzen im Rahmen von Freihandelsabkommen (FHA) der EU mit Drittländern, dem Allgemeinen Präferenzsystem (APS) für Entwicklungsländer oder autonomen Zollaussetzungen profitieren. Die Inanspruchnahme von Präferenzen erfordert die Vorlage eines geeigneten Ursprungsnachweises (Warenverkehrsbescheinigung EUR.1, Ursprungserklärung, REX-Bescheinigung). Waren der Position 3307 unterliegen REACH-, CLP- und GHS-Kontrollen. Erforderliche Unterlagen umfassen: Sicherheitsdatenblätter (SDB), ECHA-Registrierung, GMP-Zertifikate. Neben dem Zoll unterliegen Einfuhren der Mehrwertsteuer zum im Bestimmungsland geltenden Satz. Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer ist der Zollwert zuzüglich Zoll und etwaiger Ausgleichs- oder Antidumpingzölle. Der Importeur muss eine elektronische Zollanmeldung im nationalen Einfuhrsystem abgeben.
Einreihung von Waren in Position 3307 - worauf ist zu achten
Position 3307 umfasst Rasiermittel, Deodorants, Badezubereitungen, Enthaarungsmittel usw. Körperdeodorants: 3307 20. Badesalze und -zubereitungen: 3307 30. Rasiermittel: 3307 10. Lufterfrischer: 3307 49. Parfüms: 3303, nicht 3307. Shampoos: 3305. Gesichtscremes: 3304. Kernunterscheidung: 3307 = SONSTIGE Toilettenerzeugnisse (nicht in 3303-3306), inkl. Deodorants, Enthaarungsmittel.
Häufig gestellte Fragen
Welche Zollsätze gelten für Rasierzubereitungen, Deodorants, Badezubereitungen, Enthaarungsmittel der Position 3307?
Die Zollsätze für Rasierzubereitungen, Deodorants, Badezubereitungen, Enthaarungsmittel der Position 3307 hängen von der genauen Zolltarifnummer (8- oder 10-stelliger Code) und dem Ursprungsland ab. MFN-Sätze gelten für Einfuhren aus Ländern ohne Präferenzhandelsabkommen. Präferenzzollsätze können im Rahmen von Freihandelsabkommen, dem APS-System oder autonomen Zollaussetzungen verfügbar sein. Aktuelle Sätze für Position 3307 sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen. Der reguläre Mehrwertsteuersatz in Deutschland beträgt 19%.
Welche Dokumente sind für die Einfuhr von Rasierzubereitungen, Deodorants, Badezubereitungen, Enthaarungsmittel in die EU erforderlich?
Für die Einfuhr von Rasierzubereitungen, Deodorants, Badezubereitungen, Enthaarungsmittel der Position 3307 in die EU ist eine Zollanmeldung mit korrekter KN-Einreihung und die EORI-Nummer des Importeurs erforderlich. Die Standarddokumentation umfasst Handelsrechnung, Beförderungsdokument und Warenspezifikation. Ein Ursprungszeugnis ist für Präferenzsätze erforderlich. Zusätzliche regulatorische Anforderungen hängen von der Warenart ab. Die Einfuhr unterliegt dem Unionszollkodex (UZK). Position 3307 umfasst Rasierzubereitungen, Deodorants, Badezubereitungen, Enthaarungsmittel und unterliegt dem Unionszollkodex (UZK) sowie den Vorschriften der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union.
Worauf ist bei der Einreihung von Rasierzubereitungen, Deodorants, Badezubereitungen, Enthaarungsmittel in Position 3307 zu achten?
Die Einreihung von Waren in Position 3307 erfordert die Anwendung der Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur (KN). Entscheidend sind Zusammensetzung, Verwendungszweck und Verarbeitungsgrad der Ware. Position 3307 umfasst Rasierzubereitungen, Deodorants, Badezubereitungen, Enthaarungsmittel - die genaue Einreihung in die 6-, 8- oder 10-stellige Unterposition hängt von den spezifischen Merkmalen ab. Bei Zweifeln empfiehlt sich die Beantragung einer Verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA). Die EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission kann bei der Einreihung ähnlicher Waren hilfreich sein. Aktuelle Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen.
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