Zum Hauptinhalt springen

Unsicher bei der Klassifizierung?

Intelligente Suche
33

Zolltarifkapitel 33

ÄTHERISCHE ÖLE UND RESINOIDE; ZUBEREITUNGEN ZUR KÖRPER- ODER SCHÖNHEITSPFLEGE

Was umfasst Kapitel 33 des Zolltarifs?

Kapitel 33 des EU-Zolltarifs umfasst ätherische Öle und Resinoide, Riech-, Körperpflege- und Schönheitsmittel. Hier werden ätherische Öle pflanzlichen Ursprungs (z. B. Lavendel-, Eukalyptus-, Pfefferminz-, Rosen- und Zitrusöle), Resinoide und Oleoresine, Mischungen von Riechstoffen, die als Rohstoffe in der Parfümerie- und Lebensmittelindustrie verwendet werden, Toilettenwässer und Parfüms, Zubereitungen zum Schminken (Lippenstifte, Lidschatten, Puder, Grundierungen), Hautpflegemittel (Cremes, Lotionen, Gesichtswässer), Haarpflegemittel (Shampoos, Spülungen, Haarsprays, Haarfärbemittel), Mundpflegemittel (Zahnpasten, Mundspülungen), Deodorants und Antiperspirants, Badezubereitungen, Enthaarungsmittel und andere Körperpflege- und Schönheitsmittel eingereiht. Der Kosmetikmarkt ist eines der dynamischsten Segmente des internationalen Handels. Die Einfuhr von Kosmetika in die EU erfordert die Einhaltung der strengen Anforderungen der Kosmetik-Verordnung (EG) Nr. 1223/2009, einschließlich der Produktnotifizierung im CPNP-System, der Erstellung der Sicherheitsdokumentation und der Gewährleistung der Einhaltung der Kennzeichnungsanforderungen.

Zollsätze in Kapitel 33

Die Zollsätze in Kapitel 33 liegen zwischen 0% und 6,5%. Ätherische Öle unterliegen einem Zollsatz von Null. Parfüms und Toilettenwässer haben einen Satz von 6,5%. Kosmetische Zubereitungen für Hautpflege, Schminken und Haarpflege haben einen Satz von 6,5%. Zahnpasten unterliegen einem Satz von 6,5%. Bei der Einfuhr von Kosmetika nach Deutschland gilt der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19%. Kosmetische Erzeugnisse profitieren von Präferenzzollsätzen im Rahmen von EU-Handelsabkommen mit vielen Ländern, darunter Südkorea, Japan und das Vereinigte Königreich.

Wareneinreihung in Kapitel 33 — worauf ist zu achten

Die Einreihung kosmetischer Erzeugnisse erfordert die Feststellung ihres Verwendungszwecks und ihrer Zusammensetzung. Zubereitungen mit heilenden Eigenschaften können Kapitel 30 und nicht Kapitel 33 zuzuordnen sein. Ätherische Öle in reiner Form werden getrennt von Duftstoffmischungen und Fertigerzeugnissen eingereiht. Multifunktionale Zubereitungen (z. B. Creme mit UV-Filter) werden nach ihrem hauptsächlichen Verwendungszweck eingereiht. Kosmetische Sets werden als Ganzes eingereiht, wenn sie eine Zusammenstellung für den Einzelverkauf bilden. Es ist wichtig, korrekt zwischen Kosmetika und Medizinprodukten zu unterscheiden.

Häufig gestellte Fragen

Welche Waren werden in Kapitel 33 des Zolltarifs eingereiht?
In Kapitel 33 werden ätherische Öle, Parfüms, Toilettenwässer, kosmetische Zubereitungen (Cremes, Lippenstifte, Puder), Shampoos, Haarspülungen, Zahnpasten, Deodorants und andere Körperpflegemittel eingereiht. Es umfasst auch Riechstoff-Rohstoffe, die in der Parfümerie verwendet werden.
Welche Zollsätze gelten für Kosmetik und Parfüm (Kapitel 33)?
Parfüms, Hautpflegekosmetik, Shampoos und Haarpflegemittel sind zollfrei (0%). Ätherische Öle haben Sätze von 0% bis 7%, und Mischungen von Riechstoffen von 0% bis 12,8%. Körperpflegemittel (Pos. 3307) unterliegen einem Satz von 6,5%. Bei der Einfuhr nach Deutschland gilt eine Mehrwertsteuer von 19%.
Wie findet man den richtigen KN-Code in Kapitel 33?
Entscheidend ist die Bestimmung des Verwendungszwecks des Erzeugnisses (Hautpflege, Schminken, Hygiene) und seiner Form (Creme, Flüssigkeit, Aerosol). Es ist zu prüfen, ob das Erzeugnis die Kriterien eines Arzneimittels oder Medizinprodukts erfüllt. Das Produktetikett und die technische Dokumentation bilden die Grundlage für die Einreihung.