32042000
GERB- UND FARBSTOFFAUSZÜGE; TANNINE UND IHRE DERIVATE; FARBSTOFFE, PIGMENTE UND ANDERE FÄRBEMITTEL; ANSTRICHFARBEN UND LACKE; KITTE; TINTEN›Środki barwiące organiczne syntetyczne, nawet zdefiniowane chemicznie; preparaty na bazie środków barwiących organicznych syntetycznych, w rodzaju stosowanych do barwienia dowolnych materiałów lub stosowanych jako elementy składowe do produkcji preparatów barwiących; produkty organiczne syntetyczne, w rodzaju stosowanych jako fluorescencyjne środki rozjaśniające lub jako luminofory, nawet zdefiniowane chemicznie (z wył. wyrobów objętych pozycją 3207, 3208, 3209, 3210, 3213 i 3215)
Synthetic organic products of a kind used as fluorescent brightening agents
Einreihung und Anwendung synthetischer Luminophore
Der KN-Code 320420 umfasst synthetische organische Erzeugnisse als optische Aufheller (Luminophore, fluoreszierende Weissmacher – FWA). Diese Stoffe absorbieren ultraviolette Strahlung und emittieren sichtbares Licht im blauen Bereich, was den visuellen Effekt von Weisse und Helligkeit erzeugt. Sie werden in der Herstellung von Waschmitteln, Papier, Textilfasern und Kunststoffen eingesetzt. Am haeufigsten verwendet werden Stilben- und Cumarinderivate. Die Einreihung erfordert die Bestätigung der Luminophorfunktion und des synthetischen organischen Charakters.
Regulatorische Anforderungen und chemische Sicherheit
Optische Aufheller unterliegen vollstaendigen REACH- und CLP-Anforderungen. Stoffe müssen bei der ECHA registriert sein. Einige FWA können als reizend oder sensibilisierend eingestuft werden. In Waschmitteln verwendete Aufheller unterliegen zusaetzlichen Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 über Detergenzien. In Lebensmittelkontaktmaterialien verwendete FWA müssen der Verordnung (EG) 1935/2004 entsprechen. Ein Sicherheitsdatenblatt ist obligatorisch. Der Transport fester Produkte stellt in der Regel keine besonderen ADR-Gefahren dar.
Einfuhr und internationaler Handel
Bei der Einfuhr von Luminophoren unter KN-Code 320420 sind chemische Spezifikation, CAS-Nummer, Verwendungszweck und Handelsform vorzulegen. Der FWA-Markt wird von einigen globalen Herstellern dominiert, mit Hauptstandorten in China, Indien und Europa. Importeure können EU-Zollpraeferenzen nutzen. Die Qualitaetskontrolle umfasst Reinheitsbestimmung, Aufhellungswirkung und Stabilität. Der Export von FWA unterliegt keinen besonderen Ausfuhrkontrollbeschraenkungen.
VOC-Normen und Emissionsgrenzwerte
Bei der Einfuhr von Synthetische Aufheller (KN 3204 20) in die EU sind die VOC-Vorschriften gemäß Richtlinie 2004/42/EG zu beachten. Dekorative Farben und Autoreparaturlacke haben festgelegte VOC-Grenzwerte. Die CLP-Klassifizierung erfordert eine GHS-Piktogrammkennzeichnung auf der Verpackung. Pigmente mit Schwermetallen (Blei, Cadmium, Chrom VI) unterliegen strengen REACH-Beschränkungen (Anhang XVII). Importeure müssen über SDS verfügen und die Kennzeichnung gemäß den Vorschriften des Bestimmungslandes sicherstellen.
Häufig gestellte Fragen
Was sind optische Aufheller (FWA)?
Optische Aufheller sind synthetische organische Stoffe, die UV-Strahlung absorbieren und sichtbares blaues Licht emittieren, wodurch ein leuchtend weisser Effekt entsteht. Sie werden in Waschmitteln, Papier, Textilien und Kunststoffen eingesetzt, um die wahrgenommene Weisse und Helligkeit zu verbessern.
Unterliegen FWA in Waschmitteln zusaetzlichen Vorschriften?
Ja, in Waschmitteln verwendete optische Aufheller unterliegen der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 über Detergenzien, die eine Inhaltsstoffdeklaration auf dem Produktetikett und die Verfügbarkeit von Inhaltsstoffdatenblaettern verlangt. REACH- und CLP-Anforderungen gelten ebenfalls.
Benoetigen FWA für Papier besondere Zertifikate?
FWA für Papier erfordern keine besonderen Einfuhrzertifikate, müssen aber REACH und CLP entsprechen. Ist das Papier für den Lebensmittelkontakt bestimmt, muss das FWA der Verordnung (EG) 1935/2004 und den anwendbaren Durchfuehrungsmassnahmen entsprechen.
Welche VOC-Grenzwerte gelten für Farben KN 3204 20?
Farben und Lacke unter KN-Code 3204 20 unterliegen VOC-Grenzwerten gemäß Richtlinie 2004/42/EG. Matte Dekofarben: max 30 g/l, Glanz-Dekofarben: max 100-150 g/l, Industrielacke: Grenzwerte je nach Anwendung. Die Prüfung erfolgt nach ISO 11890.
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