32041300
GERB- UND FARBSTOFFAUSZÜGE; TANNINE UND IHRE DERIVATE; FARBSTOFFE, PIGMENTE UND ANDERE FÄRBEMITTEL; ANSTRICHFARBEN UND LACKE; KITTE; TINTEN›Środki barwiące organiczne syntetyczne, nawet zdefiniowane chemicznie; preparaty na bazie środków barwiących organicznych syntetycznych, w rodzaju stosowanych do barwienia dowolnych materiałów lub stosowanych jako elementy składowe do produkcji preparatów barwiących; produkty organiczne syntetyczne, w rodzaju stosowanych jako fluorescencyjne środki rozjaśniające lub jako luminofory, nawet zdefiniowane chemicznie (z wył. wyrobów objętych pozycją 3207, 3208, 3209, 3210, 3213 i 3215)
Basic dyes and preparations based thereon
Einreihung und Anwendung basischer Farbstoffe
Der KN-Code 320413 umfasst basische (kationische) Farbstoffe und Zubereitungen auf deren Grundlage. Diese Farbstoffe sind Salze organischer Basen und zeichnen sich durch hohe Faerbeintensitaet aus. Sie werden vorwiegend zum Faerben von Acrylfasern, Papier, Holz und als Bestandteile von Tinten und Tonern verwendet. Einige basische Farbstoffe (z.B. Kristallviolett, Malachitgruen) finden Anwendung in der medizinischen Diagnostik und Laborforschung. Die Einreihung unter Code 320413 erfordert die Bestätigung des kationischen Charakters gemäß Anmerkung 3 zu Kapitel 32. Zubereitungen umfassen gebrauchsfertige Lösungen und Dispersionen.
Regulatorische Anforderungen und Sicherheit
In die EU eingefuehrte basische Farbstoffe unterliegen REACH- und CLP-Vorschriften. Einige basische Farbstoffe wie Kristallviolett und Malachitgruen haben nachgewiesene krebserzeugende oder mutagene Eigenschaften und unterliegen besonderen Beschraenkungen. Malachitgruen ist als pharmakologisch wirksamer Stoff in der Tierproduktion gemäß Verordnung (EU) Nr. 37/2010 verboten. Die CLP-Kennzeichnung muss die vollstaendige Gefahreneinstufung einschließlich Karzinogenitaet, Mutagenitatem und aquatischer Toxizitaet widerspiegeln. Das Sicherheitsdatenblatt muss aktuell und in der Amtssprache des Bestimmungslandes erstellt sein.
Handel und Zollpraxis
Bei der Einfuhr basischer Farbstoffe unter KN-Code 320413 sind vollstaendige chemische Spezifikation, CI-Nummer, CAS-Nummer und Verwendungszweck vorzulegen. Bei Farbstoffen mit eingeschraenkter Verwendung (z.B. Malachitgruen) können Zollbehörden zusaetzliche Dokumentation über die rechtmaessige Verwendung verlangen. Der Export einiger basischer Farbstoffe kann Kontrollen nach der Verordnung (EU) 2021/821 unterliegen. Importeure können Zollpraeferenzen aus EU-Handelsabkommen nutzen. Die Qualitaetskontrolle sollte Reinheitspruefungen, Schwermetallgehalt und Spezifikationskonformitaet umfassen.
VOC-Normen und Emissionsgrenzwerte
Bei der Einfuhr von Basische Farbstoffe und Zubereitungen (KN 3204 13) in die EU sind die VOC-Vorschriften gemäß Richtlinie 2004/42/EG zu beachten. Dekorative Farben und Autoreparaturlacke haben festgelegte VOC-Grenzwerte. Die CLP-Klassifizierung erfordert eine GHS-Piktogrammkennzeichnung auf der Verpackung. Pigmente mit Schwermetallen (Blei, Cadmium, Chrom VI) unterliegen strengen REACH-Beschränkungen (Anhang XVII). Importeure müssen über SDS verfügen und die Kennzeichnung gemäß den Vorschriften des Bestimmungslandes sicherstellen.
Häufig gestellte Fragen
Ist die Einfuhr von Malachitgruen in die EU erlaubt?
Die Einfuhr von Malachitgruen als chemischem Stoff ist erlaubt, aber seine Verwendung als pharmakologisch wirksamer Stoff in der Tierproduktion ist gemäß Verordnung (EU) Nr. 37/2010 verboten. Die Verwendung in der Labordiagnostik und Industrie ist unter Einhaltung der REACH- und CLP-Anforderungen zulässig.
Welche Gefahren sind mit basischen Farbstoffen verbunden?
Viele basische Farbstoffe sind als krebserzeugend, mutagen oder gewaessergefaehrdend eingestuft. Kristallviolett und Malachitgruen haben nachgewiesene genotoxische Wirkungen. Das Tragen persoenlicher Schutzausruestung und die Einhaltung der Expositionsszenarien aus dem SDS sind erforderlich.
Benoetigen basische Farbstoffe für Papier besondere Genehmigungen?
Basische Farbstoffe zum Faerben von Papier erfordern keine besonderen Einfuhrgenehmigungen, müssen aber REACH- und CLP-Anforderungen erfüllen. Bei Papier für den Lebensmittelkontakt müssen Farbstoffe der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 über Lebensmittelkontaktmaterialien entsprechen.
Welche VOC-Grenzwerte gelten für Farben KN 3204 13?
Farben und Lacke unter KN-Code 3204 13 unterliegen VOC-Grenzwerten gemäß Richtlinie 2004/42/EG. Matte Dekofarben: max 30 g/l, Glanz-Dekofarben: max 100-150 g/l, Industrielacke: Grenzwerte je nach Anwendung. Die Prüfung erfolgt nach ISO 11890.
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