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32041100
GERB- UND FARBSTOFFAUSZÜGE; TANNINE UND IHRE DERIVATE; FARBSTOFFE, PIGMENTE UND ANDERE FÄRBEMITTEL; ANSTRICHFARBEN UND LACKE; KITTE; TINTENŚrodki barwiące organiczne syntetyczne, nawet zdefiniowane chemicznie; preparaty na bazie środków barwiących organicznych syntetycznych, w rodzaju stosowanych do barwienia dowolnych materiałów lub stosowanych jako elementy składowe do produkcji preparatów barwiących; produkty organiczne syntetyczne, w rodzaju stosowanych jako fluorescencyjne środki rozjaśniające lub jako luminofory, nawet zdefiniowane chemicznie (z wył. wyrobów objętych pozycją 3207, 3208, 3209, 3210, 3213 i 3215)

Synthetic organic colouring matter and preparations based thereon as specified in note 3 to this chapter - Disperse dyes and preparations based thereon

Zolltarifliche Einreihung und Anwendung

Der KN-Code 320411 umfasst Dispersionsfarbstoffe und Zubereitungen auf deren Grundlage, die vorwiegend zum Faerben synthetischer Fasern wie Polyester, Nylon und Celluloseacetat eingesetzt werden. Diese Farbstoffe zeichnen sich durch geringe Wasserloeslichkeit aus und werden als fein dispergierte Suspensionen angewendet. Die Einreihung unter diesen Code erfordert die Bestätigung, dass das Produkt ein Dispersionsfarbstoff im Sinne der Anmerkung 3 zu Kapitel 32 der Kombinierten Nomenklatur ist. Dispersionsfarbstoffe sind ein wichtiger Rohstoff für die Textilindustrie. Ihre Qualität und Reinheit wirken sich unmittelbar auf die Faerbechtheit und die Gebrauchseigenschaften der Textilien aus. Die Einfuhr erfordert technische Dokumentation.

REACH-, CLP-Anforderungen und chemische Sicherheit

In die EU eingefuehrte Dispersionsfarbstoffe unterliegen der REACH-Verordnung (EG Nr. 1907/2006). Der Importeur muss sicherstellen, dass jeder Stoff in der Zubereitung bei der ECHA registriert ist. Besondere Aufmerksamkeit gilt Azofarbstoffen, die in Anhang XVII REACH (Eintrag 43) aufgefuehrte Arylamine freisetzen können – solche Farbstoffe sind in Textilerzeugnissen mit Hautkontakt verboten. Die CLP-Kennzeichnung ist obligatorisch und muss die Einstufung aller gefaehrlichen Bestandteile beruecksichtigen. Das Sicherheitsdatenblatt muss in der Amtssprache des Bestimmungslandes bereitgestellt werden. Einige Dispersionsfarbstoffe sind als hautsensibilisierend eingestuft.

Praktische Import- und Exportaspekte

Bei der Zollabfertigung von Dispersionsfarbstoffen unter KN-Code 320411 sind chemische Spezifikation, Colour-Index-Nummer, CAS-Nummer und Wirkstoffkonzentration vorzulegen. Eine Überprüfung nach der Dual-Use-Verordnung (EU) 2021/821 ist ratsam, obwohl Dispersionsfarbstoffe grundsaetzlich nicht auf Kontrolllisten stehen. Importeure können EU-Zollpraeferenzen aus Handelsabkommen nutzen. Die Qualitaetskontrolle importierter Farbstoffe ist angesichts der EU-Textilbranchenanforderungen an beschraenkte Stoffe wie Arylamine, Schwermetalle und Formaldehyd wichtig.

VOC-Normen und Emissionsgrenzwerte

Bei der Einfuhr von Dispersionsfarbstoffe und Zubereitungen (KN 3204 11) in die EU sind die VOC-Vorschriften gemäß Richtlinie 2004/42/EG zu beachten. Dekorative Farben und Autoreparaturlacke haben festgelegte VOC-Grenzwerte. Die CLP-Klassifizierung erfordert eine GHS-Piktogrammkennzeichnung auf der Verpackung. Pigmente mit Schwermetallen (Blei, Cadmium, Chrom VI) unterliegen strengen REACH-Beschränkungen (Anhang XVII). Importeure müssen über SDS verfügen und die Kennzeichnung gemäß den Vorschriften des Bestimmungslandes sicherstellen.

Häufig gestellte Fragen

Können Azo-Dispersionsfarbstoffe in die EU eingeführt werden?
Azofarbstoffe können eingeführt werden, aber solche, die in Eintrag 43 des Anhangs XVII REACH aufgefuehrte verbotene Arylamine freisetzen, duerfen nicht in Textil- und Ledererzeugnissen mit direktem Hautkontakt verwendet werden. Der Importeur muss Pruefberichte vorlegen, die das Fehlen verbotener Aminfreisetzung bestaetigen.
Welche CLP-Kennzeichnung ist für Dispersionsfarbstoffe erforderlich?
Die CLP-Kennzeichnung haengt von der Einstufung des jeweiligen Farbstoffs ab. Viele Dispersionsfarbstoffe sind als hautsensibilisierend (H317) eingestuft und erfordern das GHS07-Piktogramm und Signalwort. Die vollstaendige Einstufung sollte auf toxikologischen Daten basieren und im Sicherheitsdatenblatt dokumentiert sein.
Was ist der Colour Index und ist er beim Import erforderlich?
Der Colour Index ist ein internationales Farbstoff- und Pigmentklassifikationssystem der Society of Dyers and Colourists. Die CI-Nummer ist von Zollbehörden nicht formell vorgeschrieben, ist aber ein Branchenstandard zur Produktidentifizierung und wird in Handelsdokumenten empfohlen.
Welche VOC-Grenzwerte gelten für Farben KN 3204 11?
Farben und Lacke unter KN-Code 3204 11 unterliegen VOC-Grenzwerten gemäß Richtlinie 2004/42/EG. Matte Dekofarben: max 30 g/l, Glanz-Dekofarben: max 100-150 g/l, Industrielacke: Grenzwerte je nach Anwendung. Die Prüfung erfolgt nach ISO 11890.