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32

Zolltarifkapitel 32

GERB- UND FARBSTOFFAUSZÜGE; TANNINE UND IHRE DERIVATE; FARBSTOFFE, PIGMENTE UND ANDERE FÄRBEMITTEL; ANSTRICHFARBEN UND LACKE; KITTE; TINTEN

Was umfasst Kapitel 32 des Zolltarifs?

Kapitel 32 des EU-Zolltarifs umfasst eine breite Palette von Erzeugnissen im Zusammenhang mit dem Färben, Anstreichen und der Oberflächenveredelung. Hier werden pflanzliche Gerbstoffauszüge, Tannine und ihre Salze, synthetische organische Gerbstoffe, Zubereitungen zum Färben auf der Grundlage von Tanninen, synthetische organische Farbmittel (Pigmente, Reaktiv-, Säure-, basische, Direkt-, Küpen- und Dispersionsfarbstoffe), Zubereitungen zum Färben in der Textil-, Leder-, Lebensmittel- und Papierindustrie, Farblacke, organische und anorganische Leuchtstoffe, Anstrichfarben und Lacke auf der Grundlage synthetischer Polymere, Künstler-, Schul- und Plakatfarben, Sikkative, Kitt, Spachtelmassen und Dichtungsmassen, Druckfarben, Zeichentinten und Schreibtinten eingereiht. Dieses Kapitel ist von großer Bedeutung für die Chemie-, Bau-, Textil-, Druck- und Automobilindustrie. Anstrichfarben und Lacke stellen die wichtigste Warengruppe dieses Kapitels hinsichtlich des Handelsvolumens dar. Synthetische Farbstoffe werden in der Textil- und Kunststoffindustrie vielfältig eingesetzt. Viele Erzeugnisse dieses Kapitels unterliegen Vorschriften über gefährliche Substanzen, einschließlich Beschränkungen des Gehalts an flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) und Schwermetallen.

Zollsätze in Kapitel 32

Die Zollsätze in Kapitel 32 liegen zwischen 0% und 6,5%. Synthetische organische Farbmittel unterliegen Sätzen von 0% bis 6,5%, wobei viele gängige Farbstoffe einen Nullsatz haben. Anstrichfarben und Lacke auf der Grundlage synthetischer Polymere unterliegen einem Zollsatz von 6,5%. Druckfarben haben einen Satz von 6,5%. Kitt, Spachtelmassen und Dichtungsmassen unterliegen einem Satz von 6,5%. Bei der Einfuhr nach Deutschland gilt der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19%. Die Einfuhr von Farbstoffen für Lebensmittel erfordert zusätzlich die Einhaltung der Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit.

Wareneinreihung in Kapitel 32 — worauf ist zu achten

Bei der Einreihung von Erzeugnissen des Kapitels 32 ist es wesentlich, zwischen Farbstoffen und Pigmenten sowie zwischen Fertiganstrichfarben und Komponenten für deren Herstellung zu unterscheiden. Gebrauchsfertige Anstrichfarben werden anders eingereiht als Pigmentkonzentrate. Die Art des Bindemittels (Acryl-, Alkyd-, Epoxid-) muss festgestellt werden, da sie die Tarifposition der Farbe bestimmt. Lebensmittelfarbstoffe werden unter gesonderten Positionen eingereiht, getrennt von Industriefarbstoffen. Es ist wichtig, zwischen Künstlerfarben und Industriefarben zu unterscheiden, da sie unterschiedlichen Zollsätzen unterliegen.

Häufig gestellte Fragen

Welche Waren werden in Kapitel 32 des Zolltarifs eingereiht?
Kapitel 32 umfasst synthetische Farbstoffe, Pigmente, Anstrichfarben und Lacke, Druckfarben, Kitt, Spachtelmassen und Dichtungsmassen sowie Gerbstoffauszüge. Eingereiht werden hier sowohl gebrauchsfertige Erzeugnisse als auch Rohstoffe für die Herstellung von Anstrichfarben und Lacken.
Welche Zollsätze gelten für Farben und Lacke (Kapitel 32)?
Anstrichfarben und Lacke auf der Grundlage synthetischer Polymere unterliegen einem Zollsatz von 6,5%. Synthetische Farbstoffe haben Sätze von 0% bis 6,5%. Druckfarben unterliegen einem Satz von 6,5%. Bei der Einfuhr nach Deutschland gilt der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19%.
Wie findet man den richtigen KN-Code in Kapitel 32?
Es ist notwendig, die Art des Erzeugnisses (Farbstoff, Pigment, Fertigfarbe, Komponente), den Bindemitteltyp sowie den Verwendungszweck (industriell, künstlerisch, für Lebensmittel) festzustellen. Das technische Datenblatt und das Sicherheitsdatenblatt (SDS) enthalten die wesentlichen Informationen für die Einreihung.