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29400000
ORGANISCHE CHEMISCHE ERZEUGNISSE

Sugars, chemically pure, ausgenommen sucrose, lactose, maltose, glucose and fructose; Zucker Ether, Zucker acetals and Zucker Ester, und ihre Salze, ausgenommen Erzeugnisse der Position 2937, 2938 or 2939

Warencharakteristik und Umfang des CN-Codes 294000

Der CN-Code 294000 erfasst chemisch reine Zucker, die nicht Saccharose, Lactose, Maltose, Glucose oder Fructose sind - für jede dieser Substanzen bestehen eigene Tarifunterpositionen. In der Praxis fallen hierunter Substanzen wie Ribose, Arabinose, Trehalose, Raffinose, Xylose, Melibiose, Mannit, Sorbit und weitere Mono- und Disaccharide, die nicht durch spezifischere Unterpositionen erfasst werden. Die Einreihung unter CN 294000 setzt chemische Reinheit voraus - gemäß Anmerkung 1 zu Kapitel 29 müssen Zucker chemisch definiert und keine technischen Gemische sein. Sorbit und Mannit können als chemisch reine Zuckeralkohole (Alditole) unter diesen Code fallen, haben aber auch eigene Unterpositionen in Kapitel 29 (Position 2905). Die korrekte Einreihung erfordert eine chemische Analyse zur Bestätigung von Identität und Reinheit, unter Angabe von CAS-Nummer und IUPAC-Namen. Eine Falscheinreihung in Kapitel 17 (Lebensmittelzucker) würde zu anderen Zollsätzen und Zertifizierungsanforderungen führen.

REACH, CLP und regulatorische Anforderungen

Chemisch reine Zucker, die in die EU eingeführt werden, unterliegen der REACH-Verordnung (EG Nr. 1907/2006). Die REACH-Registrierungspflicht besteht ab einer Einfuhrmenge von 1 Tonne pro Jahr je Importeur. Einige Nicht-Lebensmittelzucker wie Xylose als Fermentationssubstrat können eine detaillierte chemische Sicherheitsbeurteilung im Registrierungsdossier erfordern. Die CLP-Kennzeichnung ist für gefährliche Stoffe obligatorisch - einige Zucker dieser Kategorie können hautreizende oder augenreizende Eigenschaften aufweisen, was im SDB berücksichtigt werden muss. Substanzen, die als Lebensmittelzutaten oder Lebensmittelzusatzstoffe verwendet werden, können der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 über Lebensmittelzusatzstoffe unterliegen, die eine Vorabzulassung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) erfordert. Die Einfuhr von Zuckern für pharmazeutische Zwecke erfordert die Einhaltung arzneibuchlicher Standards und eine GMP-Einfuhrerlaubnis, wenn die Substanz als Hilfsstoff oder Wirkstoff dient.

Praktische Hinweise für Importeure und Tarifeinreihung

Zollanmeldungen für Waren unter CN 294000 sollten den vollständigen chemischen Namen (IUPAC), die CAS-Nummer, den Reinheitsgrad und den Verwendungszweck enthalten. Ein Analysenzertifikat (CoA) ist unerlässlich, um die Erfüllung der Anforderungen der Anmerkung 1 zu Kapitel 29 nachzuweisen. Bei Trehalose, Raffinose und anderen Oligosacchariden für Lebens- oder Biotechnologiezwecke können Zollbehörden die Einreihung unter Kapitel 17 oder Kapitel 38 prüfen. Präferenzielle Zollsätze im Rahmen von EU-Freihandelsabkommen oder des APS-Systems erfordern einen Ursprungsnachweis (EUR.1, Rechnungserklärung oder REX). Importeure sollten aktuelle Zollsätze und Handelsmaßnahmen in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission vor jeder Transaktion prüfen, da Zollkontingente oder Aussetzungen die Einfuhrkosten erheblich beeinflussen können. Angemessene Kennzeichnung, Lagerung und Transport gemäß CLP, HACCP oder GMP-Anforderungen hängen vom beabsichtigten Verwendungszweck der Substanz ab.

Chemikaliensicherheit und SDS-Anforderungen

Organische Stoffe unter KN-Code 2940 00 (Chemisch reine Zucker außer den Hauptzuckern) erfordern detaillierte chemische Dokumentation für die Zollabfertigung. Das Sicherheitsdatenblatt muss REACH Anhang II entsprechen. Als gefährlich eingestufte Stoffe nach CLP erfordern eine GHS-Piktogrammkennzeichnung. Der Transport folgt ADR- (Straße) oder IMDG-Vorschriften (See). Einige organische Stoffe können als Dual-Use-Güter der Exportkontrolle unterliegen. Importeure sollten prüfen, ob der Stoff eine REACH-Zulassung (Anhang XIV) erfordert oder Beschränkungen unterliegt (Anhang XVII).

Häufig gestellte Fragen

Wie unterscheidet sich die Einreihung chemisch reiner Zucker in Kapitel 29 von Kapitel 17?
Kapitel 17 erfasst Lebensmittelzucker, Melasse und Zuckerwaren, während Kapitel 29 ausschließlich chemisch reine organische Verbindungen betrifft, die Anmerkung 1 zu Kapitel 29 erfüllen. Wird ein Zucker als chemisch definierte Substanz mit Reinheitszertifikat und CAS-Nummer eingeführt, erfolgt die Einreihung in Kapitel 29. Lebensmittelzucker oder technische Zuckergemische ohne Reinheitsdokumentation werden grundsätzlich in Kapitel 17 eingereiht. Die korrekte Einreihung hängt von der Handelsform und dem Verwendungszweck der Substanz ab.
Unterliegt Trehalose, die als Kosmetikinhaltsstoff eingeführt wird, der REACH-Verordnung?
Ja. Als chemisch reine Substanz in die EU eingeführte Trehalose unterliegt REACH unabhängig von ihrer späteren Verwendung als Kosmetikinhaltsstoff. Der Importeur muss über eine gültige REACH-Registrierung verfügen oder einen Alleinvertreter in der EU benennen. Zusätzlich unterliegt die Verwendung von Trehalose in kosmetischen Erzeugnissen der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009, die eine Sicherheitsbewertung und eine Meldung im CPNP-System vor dem Inverkehrbringen erfordert.
Welche Anforderungen gelten für die Einfuhr von Sorbit oder Mannit als pharmazeutische Substanzen unter CN 294000?
Sorbit und Mannit als Hilfsstoffe oder Wirkstoffe in der Arzneimittelherstellung müssen die Anforderungen der Monografien des Europäischen Arzneibuches (Ph. Eur.) erfüllen. Die Einfuhr erfordert eine GMP-Einfuhrerlaubnis der zuständigen nationalen Arzneimittelbehörde, ein chargenspezifisches Analysenzertifikat gemäß Ph. Eur. sowie Herstellerdokumentation zur GMP-Konformität. REACH-Registrierung oder Benennung eines Alleinvertreters ist ebenfalls obligatorisch. Ein SDB in der Amtssprache des Bestimmungsmitgliedstaates ist gemäß Verordnung (EU) 2020/878 bereitzustellen.
Wie klassifiziert man Chemisch reine Zucker außer den Hauptzuckern im Zolltarif 2940 00?
Die Klassifizierung von Chemisch reine Zucker außer den Hauptzuckern unter KN-Code 2940 00 basiert auf der chemischen Struktur und den funktionellen Gruppen.