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23

Zolltarifkapitel 23

Bran, sharps and anderer residues, auch in the form of pellets, derived from the sifting, milling or anderer working of cereals or of leguminous plants

230230
Bran, sharps and anderer residues, auch in the form of pellets, derived from the sifting, milling or anderer working of cereals or of leguminous plants, of wheat
Zoll:0%
230240
Bran, sharps and anderer residues, auch in the form of pellets, derived from the sifting, milling or anderer working of cereals or of leguminous plants, of anderer cereals
Zoll:0-50%

Was umfasst Position 2302 des Zolltarifs?

Position 2302 umfasst Kleie, Schrot und andere Getreiderueckstaende. Produkte dieser Gruppe werden hauptsaechlich als Tierfutter oder Rohstoffe für die Futtermittelproduktion verwendet. Sie bilden einen wesentlichen Teil des internationalen Futtermittelhandels. Die Einfuhr dieser Produkte in die EU unterliegt Zollsätzen von 0% bis 12,8%. Die Einhaltung der EU-Futtermittelsicherheitsnormen gemäß Verordnung (EG) Nr. 183/2005 ist erforderlich. Position 2302 gehört zu Kapitel 23 (Fette, verarbeitete Lebensmittel, Getränke und Tabak) der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union. Diese Einreihung basiert auf dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation (WZO), das in über 200 Ländern weltweit angewendet wird. Die Kombinierte Nomenklatur der EU erweitert das HS um zusätzliche 8-stellige Unterpositionen, während das TARIC-System 10-stellige Codes zur Identifizierung spezifischer Handelsmaßnahmen hinzufügt. Jede 4-stellige Position wie 2302 wird in 6-stellige (HS), 8-stellige (KN) und 10-stellige (TARIC) Unterpositionen unterteilt, die die Art der Waren für die Anwendung der richtigen Zollsätze, Handelsmaßnahmen und regulatorischen Anforderungen präzisieren. Die korrekte Bestimmung des 10-stelligen Codes ist wesentlich für die Feststellung der Höhe der Zollabgaben und Steuern sowie der erforderlichen Genehmigungen und Zertifikate. Die Einreihung von Waren in Position 2302 muss den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung (AV) der Kombinierten Nomenklatur folgen. AV 1 bestimmt, dass die Einreihung in erster Linie nach dem Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln erfolgt. Die Erläuterungen zum Harmonisierten System und zur Kombinierten Nomenklatur präzisieren den Umfang jeder Position und sind unverzichtbare Referenzen für Importeure und Zollagenten.

Zollsätze und Einfuhranforderungen für Position 2302

Die Einfuhr dieser Produkte in die EU unterliegt Zollsätzen von 0% bis 12,8%. 183/2005 ist erforderlich. Fischmehl) unterliegen zusaetzlichen Veterinaerkontrollen. GVO-Futtermittel erfordern eine EU-Zulassung. Futtermittel müssen die EU-Futtermittelsicherheitsnormen erfüllen (Verordnung (EG) Nr. 183/2005 und 767/2009). Fischmehl und Produkte tierischen Ursprungs unterliegen Veterinaerkontrollen und BSE/TSE-Beschraenkungen. GVO-Futtermittel erfordern die EU-Genehmigung des Transformationsereignisses. Die Futtermittelkennzeichnung muss der Verordnung (EG) Nr. 767/2009 über das Inverkehrbringen und die Verwendung von Futtermitteln entsprechen. Bei der Einfuhr von Waren der Position 2302 in die EU sind die geltenden Zollsätze zu beachten, die von der konkreten Unterposition (8- oder 10-stelliger Code) und dem Ursprungsland abhängen. MFN-Zollsätze (Meistbegünstigung) gelten für Einfuhren aus Ländern, mit denen die EU keine Präferenzhandelsabkommen geschlossen hat. Aktuelle Sätze können in der EU-Datenbank TARIC auf der Website der Europäischen Kommission überprüft werden. Die Einfuhr von Waren der Position 2302 kann von Präferenzzollsätzen im Rahmen von Freihandelsabkommen (FHA) der EU mit Drittländern, dem Allgemeinen Präferenzsystem (APS) für Entwicklungsländer oder autonomen Zollaussetzungen profitieren. Die Inanspruchnahme von Präferenzen erfordert die Vorlage eines geeigneten Ursprungsnachweises (Warenverkehrsbescheinigung EUR.1, Ursprungserklärung, REX-Bescheinigung). Waren der Position 2302 unterliegen Lebensmittelsicherheits- und Handelsqualitätskontrollen. Erforderliche Unterlagen umfassen: Gesundheitszeugnisse, Qualitätsbescheinigungen, Verbrauchsteuerunterlagen. Neben dem Zoll unterliegen Einfuhren der Mehrwertsteuer zum im Bestimmungsland geltenden Satz. Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer ist der Zollwert zuzüglich Zoll und etwaiger Ausgleichs- oder Antidumpingzölle.

Einreihung von Waren in Position 2302 - worauf ist zu achten

Position 2302 umfasst Getreidekleie und -rückstände. Entscheidend für die Einreihung sind Verarbeitungsgrad, Zusammensetzung und Verwendungszweck. KN-Unterpositionen unterteilen die Waren detailliert. Häufiger Fehler: ziarna obrobione - 1104. Die Abgrenzung zu benachbarten Positionen (1104/2309) hängt von der Konservierungs- oder Verarbeitungsmethode ab. Abschnitts- und Kapitelanmerkungen definieren den genauen Umfang jeder Position.

Häufig gestellte Fragen

Welche Zollsätze gelten für die Einfuhr von Kleie und Getreiderückständen in die EU?
Die Einfuhr von Kleie, Schrot und anderen Getreiderückständen (Position 2302) unterliegt verschiedenen Zollsätzen je nach Getreideart und Verarbeitungsgrad. Weizen- und Maiskleie unterliegen spezifischen Zöllen von 44 EUR/Tonne (Stärkegehalt bis 28%) oder 89 EUR/Tonne (über 28%). Kleie von Hülsenfrüchten wird mit 5,1% Wertzoll belastet. Präferenzsätze gelten im Rahmen von EU-Handelsabkommen. Diese Produkte werden hauptsächlich als Tierfutter verwendet. Aktuelle Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen. Die Einreihung erfolgt gemäß der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union.
Welche Dokumente sind für die Einfuhr von Getreidekleie in die EU erforderlich?
Die Einfuhr von Getreidekleie erfordert Standardzolldokumente und die Einhaltung der Verordnung (EG) Nr. 183/2005 zur Futtermittelhygiene. Ein Pflanzengesundheitszeugnis zum Nachweis der Schädlings- und Krankheitsfreiheit ist notwendig. Ein Ursprungszeugnis wird für Präferenzsätze benötigt. GVO-haltige Produkte erfordern eine EU-Zulassung und entsprechende Kennzeichnung. Die Registrierung als Futtermittelunternehmer im jeweiligen nationalen Register ist verpflichtend. Dies betrifft Waren der Position 2302 der Kombinierten Nomenklatur. Aktuelle Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen. Die Einreihung erfolgt gemäß der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union.
Was ist bei der Einfuhr von Kleie und Getreiderückständen in die EU praktisch zu beachten?
Kleie und Getreiderückstände können Pestizidrückstände enthalten und unterliegen EU-Grenzkontrollen auf Rückstandshöchstgehalte (MRL). GVO-Produkte (insbesondere Mais und Soja) erfordern eine separate Zulassung. Der Feuchtigkeitsgehalt beeinflusst Transport- und Lagerbedingungen - übermäßige Feuchtigkeit fördert Schimmelwachstum und Mykotoxinbildung. Aflatoxin-Normen sind zu prüfen. Schüttguttransport erfordert geeignete Behälter zur Vermeidung von Kontamination. Dies betrifft Waren der Position 2302 der Kombinierten Nomenklatur. Aktuelle Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen. Die Einreihung erfolgt gemäß der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union.