20058000
2›Pozostałe warzywa przetworzone lub zakonserwowane inaczej niż octem lub kwasem octowym, niezamrożone (z wył. zakonserwowanych cukrem oraz pomidorów, grzybów i trufli)
Sweetcorn (Zea mays var. saccharata)
Klassifizierungsumfang der Unterposition 2005 80
Die Unterposition 2005 80 der Kombinierten Nomenklatur umfasst Zuckermais (Zea mays var. saccharata), zubereitet oder haltbar gemacht, nicht gefroren. Die Einreihung in diese Unterposition basiert auf Kriterien der Anmerkungen zu Kapitel 20 der Kombinierten Nomenklatur (KN), abgeleitet vom Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation. Position 2005 bildet den Klassifizierungsrahmen, innerhalb dessen die Unterposition 2005 80 eine bestimmte Warenkategorie auf Grundlage physikalischer, chemischer oder funktionaler Merkmale identifiziert. Einführer sollten besonders auf die Abgrenzung von benachbarten Unterpositionen innerhalb der Position 2005 achten, da Unterschiede in technischen Parametern zu einer anderen Tarifeinreihung mit anderen Zollsätzen und Handelsmaßnahmen führen können. Die Einreihung erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur (AV), insbesondere Regeln 1 und 6. Bei Einreihungszweifeln wird eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) der zuständigen Zollbehörde empfohlen.
Einfuhranforderungen für Unterposition 2005 80
Die Einfuhr von Waren der Unterposition 2005 80 in die Europäische Union erfordert die Einhaltung des Unionszollkodex (Verordnung (EU) Nr. 952/2013). Der Einführer muss über eine EORI-Nummer (Economic Operators Registration and Identification) verfügen und eine Zollanmeldung auf dem Formular SAD oder elektronisch über das AIS/IMPORT-System abgeben. Erforderliche Dokumente umfassen: Handelsrechnung mit Warenbeschreibung, Frachtdokument (CMR, B/L oder AWB), Warenspezifikation und Ursprungszeugnis, wenn der Einführer Präferenzzollsätze im Rahmen von Freihandelsabkommen nutzen möchte. Die Einfuhr von Obst- und Gemüsezubereitungen erfordert die Einhaltung der Lebensmittelsicherheitsvorschriften (Verordnung (EG) Nr. 178/2002), Kennzeichnungsanforderungen (Verordnung (EU) Nr. 1169/2011), Höchstgehalte an Pestizidrückständen (Verordnung (EG) Nr. 396/2005) und Pflanzengesundheitskontrollen. Ein Gesundheitszeugnis kann erforderlich sein. Produkte des Kapitels 20 unterliegen nicht dem CBAM. Aktuelle Anforderungen sind im TARIC-System der Europäischen Kommission zu überprüfen. Je nach Warenart können zusätzliche Zertifikat- und Konformitätserklärungsanforderungen gelten. Der Einführer sollte Dokumentation zur Identifizierung des Lieferanten und der Abnehmer in der Lieferkette führen.
Zölle und Handel für Unterposition 2005 80
Die MFN-Zollsätze (Meistbegünstigung) für Waren der Unterposition 2005 80 sind in der aktuellen TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu überprüfen, da sie Änderungen unterliegen können. Präferenzzollsätze können im Rahmen von Freihandelsabkommen der EU verfügbar sein, darunter CETA (Kanada), EPA (Japan), Abkommen mit Südkorea, dem Vereinigten Königreich (TCA) und im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems (APS) für Entwicklungsländer. Voraussetzung für die Präferenzbehandlung ist die Erfüllung der Ursprungsregeln und die Vorlage eines gültigen Ursprungsnachweises (EUR.1, Erklärung auf der Rechnung, REX). Der Einführer sollte TARIC auch auf etwaige Antidumping-, Ausgleichszölle oder andere Handelsbeschränkungen für das Produkt und Ursprungsland prüfen. Einfuhren aus Russland und Belarus können Beschränkungen aus EU-Sanktionspaketen unterliegen. Bei der Einfuhr wird Einfuhrumsatzsteuer zum nationalen Satz erhoben. Der Zollwert umfasst den Transaktionspreis zuzüglich Transport- und Versicherungskosten bis zur EU-Zollgrenze. Alle Sätze und Handelsmaßnahmen in TARIC überprüfen.
Zubereiteter Zuckermais KN 2005 80 importieren
Zubereiteter Zuckermais unter KN 2005 80 unterliegt einem Zollsatz von 5,1% plus spezifischer Komponente. Thailand und USA sind Hauptlieferanten. GVO-Kennzeichnung ist erforderlich. Die EUSt beträgt 7%.
Häufig gestellte Fragen
Welche regulatorischen Anforderungen gelten für die Einfuhr unter Unterposition 2005 80?
Die Einfuhr von Waren der Unterposition 2005 80 erfordert die Einhaltung des Unionszollkodex, das Vorhandensein einer EORI-Nummer und die Abgabe einer korrekten Zollanmeldung. Die Einfuhr von Obst- und Gemüsezubereitungen erfordert die Einhaltung der Lebensmittelsicherheitsvorschriften (Verordnung (EG) Nr. 178/2002), Kennzeichnungsanforderungen (Verordnung (EU) Nr. 1169/201 Aktuelle Anforderungen sind im TARIC-System zu überprüfen.
Welche Dokumente werden für die Einfuhr von Waren der Unterposition benötigt 2005 80?
Für die Einfuhr von Waren der Unterposition 2005 80 sind erforderlich: Handelsrechnung mit Warenbeschreibung, Frachtdokument (CMR, B/L oder AWB), EORI-Nummer des Einführers, technische Warenspezifikation und Ursprungszeugnis für Präferenzzollsätze. Je nach Produkttyp können zusätzliche Zertifikate erforderlich sein. Aktuelle Anforderungen in TARIC überprüfen.
Wie werden Waren der Unterposition korrekt eingereiht 2005 80?
Die Einreihung in Unterposition 2005 80 erfordert eine Analyse der physikalischen Merkmale, Zusammensetzung und Verwendungszweck des Produkts gemäß den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der KN und den Anmerkungen zu Kapitel 20. Die Abgrenzung von benachbarten Unterpositionen anhand präziser KN-Kriterien ist wesentlich. Bei Zweifeln wird eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) empfohlen. Zollsätze in TARIC überprüfen.
Muss GVO-Zuckermais KN 2005 80 gekennzeichnet werden?
Ja, GVO-Zuckermais KN 2005 80 muss gemäß Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 gekennzeichnet werden. Nur zugelassene GVO-Ereignisse dürfen importiert werden.
Nützliche Tools & Ressourcen
Zollrechner
Zoll- & MwSt.-RechnerBerechnen Sie Zoll und MwSt. für „Sweetcorn (Zea mays var. saccharata)“ und sehen Sie die gesamten Importkosten.VerbrauchsteuerrechnerPrüfen Sie, ob Ihre Waren der Verbrauchsteuer unterliegen, und berechnen Sie den Steuerbetrag.Import-RentabilitätsrechnerPrüfen Sie die Rentabilität des Imports von „Sweetcorn (Zea mays var. saccharata)“ unter Berücksichtigung aller Kosten.
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