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2Vegetables, fruit, nuts and anderer edible parts of plants, prepared or preserved by vinegar or acetic acid

Vegetables, fruit, nuts and anderer edible parts of plants, prepared or preserved by vinegar or acetic acid, anderer

Untercodes (9)

20019010Zoll: 0%

Vegetables, fruit, nuts and anderer edible parts of plants, prepared or preserved by vinegar or acetic acid, anderer, mango chutney

20019020Zoll: 0-5%

Vegetables, fruit, nuts and anderer edible parts of plants, prepared or preserved by vinegar or acetic acid, anderer, fruit of the genus Capsicum anderer than sweet peppers or pimentos

20019030Zoll: 0-5,1%

Vegetables, fruit, nuts and anderer edible parts of plants, prepared or preserved by vinegar or acetic acid, anderer, sweetcorn (Zea mays var. saccharata)

20019040Zoll: 0-8,3%

Vegetables, fruit, nuts and anderer edible parts of plants, prepared or preserved by vinegar or acetic acid, anderer, yams, sweet potatoes and similar edible parts of plants mit einem Gehalt an 5 % oder mehr in GHT of starch

20019050Zoll: 0-16%

Vegetables, fruit, nuts and anderer edible parts of plants, prepared or preserved by vinegar or acetic acid, anderer, mushrooms

20019065Zoll: 0-16%

Vegetables, fruit, nuts and anderer edible parts of plants, prepared or preserved by vinegar or acetic acid, anderer, olives

20019070Zoll: 0-16%

Vegetables, fruit, nuts and anderer edible parts of plants, prepared or preserved by vinegar or acetic acid, anderer, sweet peppers

20019092Zoll: 0-10%

Vegetables, fruit, nuts and anderer edible parts of plants, prepared or preserved by vinegar or acetic acid, anderer, tropical fruit and tropical nuts; palm hearts

20019097Zoll: 0-16%

Vegetables, fruit, nuts and anderer edible parts of plants, prepared or preserved by vinegar or acetic acid, anderer, anderer

Klassifizierungsumfang der Unterposition 2001 90

Die Unterposition 2001 90 der Kombinierten Nomenklatur umfasst anderes Gemüse, Früchte, Nüsse und genießbare Pflanzenteile, mit Essig zubereitet. Die Einreihung in diese Unterposition basiert auf Kriterien der Anmerkungen zu Kapitel 20 der Kombinierten Nomenklatur (KN), abgeleitet vom Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation. Position 2001 bildet den Klassifizierungsrahmen, innerhalb dessen die Unterposition 2001 90 eine bestimmte Warenkategorie auf Grundlage physikalischer, chemischer oder funktionaler Merkmale identifiziert. Einführer sollten besonders auf die Abgrenzung von benachbarten Unterpositionen innerhalb der Position 2001 achten, da Unterschiede in technischen Parametern zu einer anderen Tarifeinreihung mit anderen Zollsätzen und Handelsmaßnahmen führen können. Die Einreihung erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur (AV), insbesondere Regeln 1 und 6. Bei Einreihungszweifeln wird eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) der zuständigen Zollbehörde empfohlen.

Einfuhranforderungen für Unterposition 2001 90

Die Einfuhr von Waren der Unterposition 2001 90 in die Europäische Union erfordert die Einhaltung des Unionszollkodex (Verordnung (EU) Nr. 952/2013). Der Einführer muss über eine EORI-Nummer (Economic Operators Registration and Identification) verfügen und eine Zollanmeldung auf dem Formular SAD oder elektronisch über das AIS/IMPORT-System abgeben. Erforderliche Dokumente umfassen: Handelsrechnung mit Warenbeschreibung, Frachtdokument (CMR, B/L oder AWB), Warenspezifikation und Ursprungszeugnis, wenn der Einführer Präferenzzollsätze im Rahmen von Freihandelsabkommen nutzen möchte. Die Einfuhr von Obst- und Gemüsezubereitungen erfordert die Einhaltung der Lebensmittelsicherheitsvorschriften (Verordnung (EG) Nr. 178/2002), Kennzeichnungsanforderungen (Verordnung (EU) Nr. 1169/2011), Höchstgehalte an Pestizidrückständen (Verordnung (EG) Nr. 396/2005) und Pflanzengesundheitskontrollen. Ein Gesundheitszeugnis kann erforderlich sein. Produkte des Kapitels 20 unterliegen nicht dem CBAM. Aktuelle Anforderungen sind im TARIC-System der Europäischen Kommission zu überprüfen. Je nach Warenart können zusätzliche Zertifikat- und Konformitätserklärungsanforderungen gelten. Der Einführer sollte Dokumentation zur Identifizierung des Lieferanten und der Abnehmer in der Lieferkette führen.

Zölle und Handel für Unterposition 2001 90

Die MFN-Zollsätze (Meistbegünstigung) für Waren der Unterposition 2001 90 sind in der aktuellen TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu überprüfen, da sie Änderungen unterliegen können. Präferenzzollsätze können im Rahmen von Freihandelsabkommen der EU verfügbar sein, darunter CETA (Kanada), EPA (Japan), Abkommen mit Südkorea, dem Vereinigten Königreich (TCA) und im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems (APS) für Entwicklungsländer. Voraussetzung für die Präferenzbehandlung ist die Erfüllung der Ursprungsregeln und die Vorlage eines gültigen Ursprungsnachweises (EUR.1, Erklärung auf der Rechnung, REX). Der Einführer sollte TARIC auch auf etwaige Antidumping-, Ausgleichszölle oder andere Handelsbeschränkungen für das Produkt und Ursprungsland prüfen. Einfuhren aus Russland und Belarus können Beschränkungen aus EU-Sanktionspaketen unterliegen. Bei der Einfuhr wird Einfuhrumsatzsteuer zum nationalen Satz erhoben. Der Zollwert umfasst den Transaktionspreis zuzüglich Transport- und Versicherungskosten bis zur EU-Zollgrenze. Alle Sätze und Handelsmaßnahmen in TARIC überprüfen.

Anderes Gemüse in Essig KN 2001 90 importieren

Anderes Gemüse in Essig unter KN 2001 90 unterliegt einem Zollsatz von 16%. Paprika, Zwiebeln, Kapern und Kimchi fallen hierunter. Phytosanitäre Kontrollen und Pestizidrückstandsprüfungen gelten. Die EUSt beträgt 7%.

Häufig gestellte Fragen

Welche regulatorischen Anforderungen gelten für die Einfuhr unter Unterposition 2001 90?
Die Einfuhr von Waren der Unterposition 2001 90 erfordert die Einhaltung des Unionszollkodex, das Vorhandensein einer EORI-Nummer und die Abgabe einer korrekten Zollanmeldung. Die Einfuhr von Obst- und Gemüsezubereitungen erfordert die Einhaltung der Lebensmittelsicherheitsvorschriften (Verordnung (EG) Nr. 178/2002), Kennzeichnungsanforderungen (Verordnung (EU) Nr. 1169/201 Aktuelle Anforderungen sind im TARIC-System zu überprüfen.
Welche Dokumente werden für die Einfuhr von Waren der Unterposition benötigt 2001 90?
Für die Einfuhr von Waren der Unterposition 2001 90 sind erforderlich: Handelsrechnung mit Warenbeschreibung, Frachtdokument (CMR, B/L oder AWB), EORI-Nummer des Einführers, technische Warenspezifikation und Ursprungszeugnis für Präferenzzollsätze. Je nach Produkttyp können zusätzliche Zertifikate erforderlich sein. Aktuelle Anforderungen in TARIC überprüfen.
Wie werden Waren der Unterposition korrekt eingereiht 2001 90?
Die Einreihung in Unterposition 2001 90 erfordert eine Analyse der physikalischen Merkmale, Zusammensetzung und Verwendungszweck des Produkts gemäß den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der KN und den Anmerkungen zu Kapitel 20. Die Abgrenzung von benachbarten Unterpositionen anhand präziser KN-Kriterien ist wesentlich. Bei Zweifeln wird eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) empfohlen. Zollsätze in TARIC überprüfen.
Welches Gemüse fällt unter KN 2001 90?
KN 2001 90 umfasst Gemüse in Essig außer Gurken (KN 2001 10), z.B. Paprika, Zwiebeln, Kapern und Kimchi. Der Zollsatz beträgt 16%.