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19023000
ZUBEREITUNGEN AUS GETREIDE, MEHL, STÄRKE ODER MILCH; BACKWARENPasta, auch cooked or stuffed (with Fleisch or anderer substances) or andererwise prepared, such as spaghetti, macaroni, noodles, lasagne, gnocchi, ravioli, cannelloni; couscous, auch prepared

Pasta, auch cooked or stuffed (with Fleisch or anderer substances) or andererwise prepared, such as spaghetti, macaroni, noodles, lasagne, gnocchi, ravioli, cannelloni; couscous, auch prepared, anderer pasta

Einreihung und Merkmale

Der KN-Code 190230 umfasst gekochte oder zubereitete Teigwaren, außer gefüllten. Fertige Nudeln, Instant-Nudeln (frittiert oder getrocknet), Mikrowellen-Nudeln und Instantnudeln wie Ramen.

Lebensmittelsicherheit und Kennzeichnung

Instant-Nudeln unterliegen Lebensmittelsicherheits-, Kennzeichnungs- und Zusatzstoffvorschriften. Acrylamid-Referenzwerte gemäß Verordnung (EU) 2017/2158. Allergene müssen vollständig deklariert werden.

Import und Handel

TRACES-NT-Meldung erforderlich. Wichtige Lieferanten sind China, Südkorea, Japan, Indonesien und Thailand. Grenzkontrollen können Kennzeichnungsprüfung umfassen.

Instantnudeln und andere Teigwaren KN 1902 30

Andere Teigwaren unter KN 1902 30 umfassen gekochte, gefrorene und Instantvarianten. Zusammengesetzte Zollsätze gelten. Instantnudeln aus Asien unterliegen verschärften Kontrollen auf unzulässige Zusatzstoffe. Die EUSt beträgt 7%.

Häufig gestellte Fragen

Unterliegen frittierte Instant-Nudeln Acrylamidgrenzwerten?
Ja. Die Verordnung (EU) 2017/2158 legt Acrylamid-Referenzwerte fest.
Ist Mononatriumglutamat in Instant-Nudeln in der EU erlaubt?
Ja. MSG (E621) ist zugelassen mit einem Grenzwert von 10 g pro Kilogramm Fertigprodukt.
Welche Länder sind die Hauptexporteure von Instant-Nudeln in die EU?
China, Südkorea, Japan, Indonesien und Thailand. Korea und Japan exportieren Premium-Produkte.
Unterliegen Instantnudeln KN 1902 30 aus Asien verschärften Kontrollen?
Ja, Instantnudeln KN 1902 30 aus bestimmten asiatischen Ländern unterliegen verschärften EU-Grenzkontrollen auf unzulässige Farbstoffe und Zusatzstoffe, insbesondere Ethylenoxidrückstände.