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19

Zolltarifkapitel 19

Malt extract; food Zubereitungen of flour, groats, meal, starch or malt extract, not mit einem Gehalt an cocoa or mit einem Gehalt an less than 40 % in GHT of cocoa calculated on a totally defatted basis, anderweit weder genannt noch inbegriffen; food Zubereitungen of goods of headings 0401 to 0404, not mit einem Gehalt an cocoa or mit einem Gehalt an less than 5 % in GHT of cocoa calculated on a totally defatted basis, anderweit weder genannt noch inbegriffen

190190
Malt extract; food Zubereitungen of flour, groats, meal, starch or malt extract, not mit einem Gehalt an cocoa or mit einem Gehalt an less than 40 % in GHT of cocoa calculated on a totally defatted basis, anderweit weder genannt noch inbegriffen; food Zubereitungen of goods of headings 0401 to 0404, not mit einem Gehalt an cocoa or mit einem Gehalt an less than 5 % in GHT of cocoa calculated on a totally defatted basis, anderweit weder genannt noch inbegriffen, anderer
Zoll:0-12,8%

Was umfasst Position 1901 des Zolltarifs?

Position 1901 umfasst Malzextrakt, Lebensmittelzubereitungen aus Mehl, Gruetze, Staerke. Getreide- und Teigwarenzubereitungen bilden einen wesentlichen Teil des internationalen Lebensmittelhandels und umfassen eine breite Palette von Fertig- und Halbfertigprodukten. Die Einfuhr von Getreidezubereitungen in die EU unterliegt Zollsätzen von etwa 6% bis 19%, wobei häufig spezifische Zölle auf Basis der Getreide- und Zuckerkomponenten angewendet werden. Pflanzengesundheitszeugnisse und die Einhaltung der EU-Lebensmittelsicherheitsnormen, einschliesslich Mykotoxin- und GVO-Grenzwerte, sind erforderlich. Position 1901 gehört zu Kapitel 19 (Fette, verarbeitete Lebensmittel, Getränke und Tabak) der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union. Diese Einreihung basiert auf dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation (WZO), das in über 200 Ländern weltweit angewendet wird. Die Kombinierte Nomenklatur der EU erweitert das HS um zusätzliche 8-stellige Unterpositionen, während das TARIC-System 10-stellige Codes zur Identifizierung spezifischer Handelsmaßnahmen hinzufügt. Jede 4-stellige Position wie 1901 wird in 6-stellige (HS), 8-stellige (KN) und 10-stellige (TARIC) Unterpositionen unterteilt, die die Art der Waren für die Anwendung der richtigen Zollsätze, Handelsmaßnahmen und regulatorischen Anforderungen präzisieren. Die korrekte Bestimmung des 10-stelligen Codes ist wesentlich für die Feststellung der Höhe der Zollabgaben und Steuern sowie der erforderlichen Genehmigungen und Zertifikate.

Zollsätze und Einfuhranforderungen für Position 1901

Die Einfuhr von Getreidezubereitungen in die EU unterliegt Zollsätzen von etwa 6% bis 19%, wobei häufig spezifische Zölle auf Basis der Getreide- und Zuckerkomponenten angewendet werden. Pflanzengesundheitszeugnisse und die Einhaltung der EU-Lebensmittelsicherheitsnormen, einschliesslich Mykotoxin- und GVO-Grenzwerte, sind erforderlich. Zollsätze enthalten häufig Getreide- und Zuckerkomponenten, die nach Zutatengehalt berechnet werden. Produkte müssen die EU-Normen für Mykotoxine, GVO und Kennzeichnung erfüllen. Die Kennzeichnung muss Allergeninformationen (Gluten, Eier, Milch) gemäß Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 enthalten. Pruefen Sie, ob das Produkt von Zollpraeferenzen im Rahmen von EU-Handelsabkommen profitiert. Bei der Einfuhr von Waren der Position 1901 in die EU sind die geltenden Zollsätze zu beachten, die von der konkreten Unterposition (8- oder 10-stelliger Code) und dem Ursprungsland abhängen. MFN-Zollsätze (Meistbegünstigung) gelten für Einfuhren aus Ländern, mit denen die EU keine Präferenzhandelsabkommen geschlossen hat. Aktuelle Sätze können in der EU-Datenbank TARIC auf der Website der Europäischen Kommission überprüft werden. Die Einfuhr von Waren der Position 1901 kann von Präferenzzollsätzen im Rahmen von Freihandelsabkommen (FHA) der EU mit Drittländern, dem Allgemeinen Präferenzsystem (APS) für Entwicklungsländer oder autonomen Zollaussetzungen profitieren. Die Inanspruchnahme von Präferenzen erfordert die Vorlage eines geeigneten Ursprungsnachweises (Warenverkehrsbescheinigung EUR.1, Ursprungserklärung, REX-Bescheinigung).

Einreihung von Waren in Position 1901 - worauf ist zu achten

Position 1901 umfasst Malzextrakt, Zubereitungen aus Mehl/Stärke. Entscheidend für die Einreihung sind Verarbeitungsgrad, Zusammensetzung und Verwendungszweck. KN-Unterpositionen unterteilen die Waren detailliert. Häufiger Fehler: odżywki dla niemowląt - tutaj. Die Abgrenzung zu benachbarten Positionen (1904/2106) hängt von der Konservierungs- oder Verarbeitungsmethode ab. Abschnitts- und Kapitelanmerkungen definieren den genauen Umfang jeder Position.

Häufig gestellte Fragen

Welche Zollsätze gelten für die Einfuhr von Malzextrakt und Mehlzubereitungen unter Position 1901?
Die Zollsätze für Produkte der Position 1901 reichen von 0% bis 12,8% Wertzoll, wobei häufig zusätzliche spezifische Zölle auf Basis der Getreide- und Zuckerkomponenten angewendet werden. Malzextrakt unterliegt einem Zoll aus einem Wertzollanteil plus zusätzlichen Abgaben für Stärke- und Zuckergehalt. Mehlzubereitungen (z.B. Backmischungen, Säuglingsnahrung, Malzgetränke) haben je nach Zusammensetzung unterschiedliche Sätze. Die Einreihung erfordert eine detaillierte Analyse der Zusammensetzung, insbesondere des Getreide-, Milch- und Zuckeranteils. Aktuelle Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen. Die Einreihung erfolgt gemäß der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union.
Welche Dokumente und Bescheinigungen sind für die Einfuhr von Getreidezubereitungen der Position 1901 in die EU erforderlich?
Die Einfuhr von Produkten der Position 1901 in die EU erfordert ein Pflanzengesundheitszeugnis und die Einhaltung der EU-Lebensmittelsicherheitsnormen. Eine Zollanmeldung und eine EORI-Nummer sind Pflicht. Produkte müssen Grenzwerte für Mykotoxine, Pestizide und Kontaminanten einhalten. Produkte mit Milchbestandteilen unterliegen zusätzlichen veterinärrechtlichen Anforderungen. Die Kennzeichnung muss vollständige Zutatenlisten, Allergene (Gluten, Milch), Nährwerte und GVO-Informationen enthalten. Säuglingsnahrung muss besondere Zusammensetzungs- und Kennzeichnungsanforderungen gemäß Richtlinie 2006/141/EG erfüllen. Aktuelle Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen. Die Einreihung erfolgt gemäß der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union.
Welche praktischen Aspekte sind beim Import von Malzextrakt und Mehlzubereitungen zu beachten - Kontrollen, Zusammensetzung, GVO?
Produkte der Position 1901 unterliegen Pflanzengesundheits- und Lebensmittelsicherheitskontrollen an der EU-Grenze. Besonderes Augenmerk gilt dem Vorhandensein gentechnisch veränderter Organismen (GVO) - Getreideprodukte müssen die Verordnung (EG) 1829/2003 einhalten. Die genaue Bestimmung der Zusammensetzung ist entscheidend, da Zollsätze vom Getreide-, Zucker- und Milchfettgehalt abhängen. Verpackungen müssen ausreichenden Feuchtigkeitsschutz bieten. Säuglingsnahrung unterliegt verstärkten Qualitätskontrollen. Der Transport sollte in trockenen Containern unter den vom Hersteller angegebenen Bedingungen erfolgen. Aktuelle Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen. Die Einreihung erfolgt gemäß der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union.