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12

Zolltarifkapitel 12

Rośliny i części roślin, włącznie z nasionami i owocami, w rodzaju stosowanych głównie w perfumerii, farmacji lub stosowane do celów owadobójczych, grzybobójczych lub podobnych, świeże, schłodzone, zamrożone lub suszone, nawet krojone, kruszone lub proszkowane

Was umfasst Position 1211 des Zolltarifs?

Position 1211 umfasst Pflanzen für Parfuemerie, Pharmazie oder Insektizide. Diese Produkte sind im internationalen Agrarhandel wichtig und werden in der Lebensmittel-, Futtermittel-, Oel- und Pharmaindustrie eingesetzt. Die Einfuhr dieser Produkte in die EU unterliegt Zollsätzen von Pflanzen für Parfuemerie, Pharmazie oder Insektizide. Ein Pflanzengesundheitszeugnis ist erforderlich. Produkte müssen die EU-Lebensmittelsicherheitsnormen für Mykotoxine, Pestizide und GVO erfüllen. Gentechnisch veränderte Oelsaaten (z.B. Position 1211 gehört zu Kapitel 12 (pflanzliche Erzeugnise und Lebensmittel) der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union. Diese Einreihung basiert auf dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation (WZO), das in über 200 Ländern weltweit angewendet wird. Die Kombinierte Nomenklatur der EU erweitert das HS um zusätzliche 8-stellige Unterpositionen, während das TARIC-System 10-stellige Codes zur Identifizierung spezifischer Handelsmaßnahmen hinzufügt. Jede 4-stellige Position wie 1211 wird in 6-stellige (HS), 8-stellige (KN) und 10-stellige (TARIC) Unterpositionen unterteilt, die die Art der Waren für die Anwendung der richtigen Zollsätze, Handelsmaßnahmen und regulatorischen Anforderungen präzisieren. Die korrekte Bestimmung des 10-stelligen Codes ist wesentlich für die Feststellung der Höhe der Zollabgaben und Steuern sowie der erforderlichen Genehmigungen und Zertifikate. Die Einreihung von Waren in Position 1211 muss den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung (AV) der Kombinierten Nomenklatur folgen. AV 1 bestimmt, dass die Einreihung in erster Linie nach dem Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln erfolgt. Die Erläuterungen zum Harmonisierten System und zur Kombinierten Nomenklatur präzisieren den Umfang jeder Position und sind unverzichtbare Referenzen für Importeure und Zollagenten.

Zollsätze und Einfuhranforderungen für Position 1211

Die Einfuhr dieser Produkte in die EU unterliegt Zollsätzen von Pflanzen für Parfuemerie, Pharmazie oder Insektizide. Ein Pflanzengesundheitszeugnis ist erforderlich. Soja) erfordern eine EU-Zulassung. Ein Pflanzengesundheitszeugnis, das die Freiheit von Quarantaeneorganismen bestaetigt, ist erforderlich. GVO-Saatgut und -Produkte erfordern eine EU-Genehmigung des Transformationsereignisses. Produkte müssen die EU-Normen für Mykotoxine, Pestizide und Kontaminanten erfüllen. Pruefen Sie, ob das Ausfuhrland von Zollpraeferenzen profitiert. Bei der Einfuhr von Waren der Position 1211 in die EU sind die geltenden Zollsätze zu beachten, die von der konkreten Unterposition (8- oder 10-stelliger Code) und dem Ursprungsland abhängen. MFN-Zollsätze (Meistbegünstigung) gelten für Einfuhren aus Ländern, mit denen die EU keine Präferenzhandelsabkommen geschlossen hat. Aktuelle Sätze können in der EU-Datenbank TARIC auf der Website der Europäischen Kommission überprüft werden. Die Einfuhr von Waren der Position 1211 kann von Präferenzzollsätzen im Rahmen von Freihandelsabkommen (FHA) der EU mit Drittländern, dem Allgemeinen Präferenzsystem (APS) für Entwicklungsländer oder autonomen Zollaussetzungen profitieren. Die Inanspruchnahme von Präferenzen erfordert die Vorlage eines geeigneten Ursprungsnachweises (Warenverkehrsbescheinigung EUR.1, Ursprungserklärung, REX-Bescheinigung). Waren der Position 1211 unterliegen Pflanzengesundheits- oder Lebensmittelsicherheitskontrollen. Erforderliche Unterlagen umfassen: Pflanzengesundheitszeugnisse, Gesundheitszeugnisse, Pestizid-Rückstandsanalysen. Neben dem Zoll unterliegen Einfuhren der Mehrwertsteuer zum im Bestimmungsland geltenden Satz. Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer ist der Zollwert zuzüglich Zoll und etwaiger Ausgleichs- oder Antidumpingzölle. Der Importeur muss eine elektronische Zollanmeldung im nationalen Einfuhrsystem abgeben.

Einreihung von Waren in Position 1211 - worauf ist zu achten

Position 1211 umfasst Heil-/Aromapflanzen. Die Einreihung unter dieser Position erfordert eine genaue Bestimmung von Produktart, Verarbeitungsgrad und Verwendungszweck. KN-Unterpositionen unterteilen die Waren detailliert nach physikalischen und chemischen Merkmalen. Häufige Fehler betreffen Verwechslungen mit Positionen 0910 oder 3003. Entscheidende Faktoren: Zusammensetzung, Rohstoffherkunft und Verarbeitungsmethode.

Häufig gestellte Fragen

Welche Zollsätze gelten für Parfümerie- und Arzneipflanzen (Position 1211)?
Die EU-Einfuhrzölle auf Pflanzen der Position 1211 liegen zwischen 0% und 3%, abhängig von der Pflanzenart. Viele Heil- und Aromapflanzen profitieren von einem Zollsatz von 0%, darunter Süßholz, Ginseng und Pfefferminze. Bestimmte Pflanzen für pharmazeutische oder insektizide Zwecke unterliegen Sätzen bis 3%. Diese Position umfasst frische, gekühlte, gefrorene oder getrocknete Pflanzen, auch geschnitten, zerkleinert oder gemahlen, für Parfümerie, Pharmazie und insektizide Zwecke. Aktuelle Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen. Die Einreihung erfolgt gemäß der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union.
Welche Dokumente sind für den Import von Arzneipflanzen und Parfümeriepflanzen erforderlich?
Für die Einfuhr sind ein Pflanzengesundheitszeugnis und eine Zollanmeldung erforderlich. Pflanzen geschützter Arten erfordern CITES-Genehmigungen. Pflanzen für pharmazeutische Zwecke können ein GMP-Zertifikat (Gute Herstellungspraxis) und die Einhaltung der Europäischen Pharmakopöe erfordern. Pflanzen in Nahrungsergänzungsmitteln müssen die Verordnung (EG) 178/2002 zur Lebensmittelsicherheit einhalten. Prüfungen auf Pestizidrückstände und Schwermetalle sind vorgeschrieben. Dies betrifft Waren der Position 1211 der Kombinierten Nomenklatur. Aktuelle Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen. Die Einreihung erfolgt gemäß der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union.
Worauf sollten Importeure bei der Einfuhr von Pflanzen der Position 1211 in die EU achten?
Die Einreihung hängt vom Verwendungszweck der Pflanze ab - dieselbe Pflanze kann je nach Anwendung (Lebensmittel, Pharmazie, Kosmetik) unterschiedlich eingereiht werden. CITES-geschützte Pflanzen erfordern zusätzliche Genehmigungen. Phytosanitäre Kontrollen können Untersuchungen auf Schadorganismen umfassen. Die Qualität der Pflanzenrohstoffe ist entscheidend - Qualitätszertifikate (z. B. GAP, GMP) sollten verlangt werden. Aktuelle Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen. Die Einreihung erfolgt gemäß der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union.