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12099900
ÖLSAATEN UND ÖLHALTIGE FRÜCHTE; VERSCHIEDENE SAMEN UND FRÜCHTE; PFLANZEN ZUM GEWERBE- ODER HEILGEBRAUCH; STROH UND FUTTERSamen, Früchte und Sporen, zur Aussaat

Samen, Früchte und Sporen, zur Aussaat, anderer, anderer

Einreihung anderer Saatgutsamen

KN-Code 120999 umfasst Samen, Früchte und Sporen zur Aussaat, die nicht in anderen Unterpositionen der Position 1209 genannt sind. Dazu gehören Blumen-, Zierpflanzen-, Heilpflanzen- und Zwischenfrucht-Samen.

Phytosanitäre Anforderungen

Einfuhr gemäß Verordnung (EU) 2016/2031. Besonderes Risiko invasiver gebietsfremder Arten gemäß Verordnung (EU) Nr. 1143/2014. Pflanzengesundheitszeugnis erforderlich.

Praktische Einfuhraspekte

Produkt mit botanischem Namen präzise beschreiben und KN-Code 120999 angeben. Im Jahr 2026 wächst die Nachfrage nach Bestäuber- und Biodiversitätssaatgut.

Blumen- und Zierpflanzensamen im Import

Anderes Saatgut unter KN-Code 1209 99 umfasst nicht separat eingeteilte Samen, darunter Blumensamen, Zierpflanzen und Kräuter. Einfuhren unterliegen Pflanzenschutzkontrollen gemäß Verordnung (EU) 2016/2031. Samen bestimmter invasiver Arten dürfen nicht eingeführt werden (Verordnung (EU) 1143/2014). Die Dokumentation muss Art und Sorte genau identifizieren. Hauptlieferanten sind die Niederlande (Blumensamen), Japan und Chile. Der EU-Zierpflanzen-Saatgutmarkt ist über 4 Mrd. EUR jährlich wert.

Häufig gestellte Fragen

Welche Samen werden unter 120999 eingereiht?
Samen, die keinen spezifischeren Codes der Position 1209 zugeordnet sind, einschließlich Blumen-, Zier- und Heilpflanzensamen.
Ist der Import invasiver Artensamen erlaubt?
Nein. Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 verbietet den Import invasiver gebietsfremder Arten auf der Unionsliste.
Erfordern Heilpflanzensamen besondere Dokumentation?
Standard-phytosanitäre Dokumentation. Bei pharmakologisch oder betäubungsmittelrechtlich regulierten Pflanzen können zusätzliche Genehmigungen erforderlich sein.
Dürfen alle Samen unter KN 1209 99 in die EU importiert werden?
Nein, Samen invasiver Arten gemäß EU-Verordnung 1143/2014 dürfen nicht eingeführt werden. Andere Samen KN 1209 99 erfordern Pflanzengesundheitszeugnis und Artbestimmung.