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# AD000001

CUSTOMS OFFICE SANT JULIÀ DE LÒRIA

SANT JULIÀ DE LÒRIA

Zollsätze für an diesem Amt abgefertigte Waren prüfen

RIU RUNER BORDER

AD600 SANT JULIÀ DE LÒRIA

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Verkehrsarten

Straße
Schiene
Luft
Post
See
N/A

Amtsfunktionen

Abfertigung & Kontrolle

DEP- AbgangszollstelleDES- Bestimmungszollstelle

Verwaltung

AUT- BewilligungszollstelleTRA- Durchgangszollstelle

Über dieses Amt

Gelegen in Sant Julià de Lòria im Pyrenaeen-Fuerstentum zwischen Frankreich und Spanien ist Customs Office Sant Julià de Lòria (AD000001) ein Strassenzollamt fuer Bestimmung, Abfertigung und Versand im Strasseverkehr.

Amt aktiv seit 23. März 2020Fax: + (376) 841 898

Häufig gestellte Fragen

Welche Duty-free-Grenzen gelten bei der Ausreise aus Andorra?

Bei der Ausreise aus Andorra in die EU dürfen Sie mitnehmen: 300 Zigaretten oder 400 g Tabak, 1,5 l Spirituosen über 22% oder 3 l unter 22%, 5 l Wein, 75 g Parfüm und Industriegüter bis zu einem Wert von 900 Euro (450 Euro für unter 15-Jährige). Der Referenzcode des Amtes lautet AD000001.

Warum zieht Andorra Tabakschmuggler an?

Tabak kostet in Andorra dank des IGI-Satzes von 4,5% nur einen Bruchteil des Preises in Spanien und Frankreich. Schmuggler kaufen in großen Mengen und transportieren nachts nach Frankreich. 2026 beschlagnahmte die Polizei in Pas de la Casa über 4.000 Zigarettenpackungen innerhalb von 15 Tagen.

Gehört Andorra zur Europäischen Union?

Nein. Andorra ist weder EU- noch Schengen-Mitglied. Seit 1991 besteht jedoch eine Zollunion mit der EU für Industriegüter. Das Land verwendet den Euro aufgrund eines Währungsabkommens, und der IGI-Satz von 4,5% liegt weit unter der MwSt. der Nachbarländer.

Wo befindet sich das Zollamt Sant Julià de Lòria?

Das Amt befindet sich an der Ctra. General, Sant Julià de Lòria AD600. Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 07:00–20:00 und Samstag 08:00–12:00. Es ist die wichtigste Zollabfertigungsstelle an der spanischen Grenze.

Muss ich Bargeld an der andorranischen Grenze deklarieren?

Ja. Bei der Mitnahme von 10.000 Euro oder mehr (oder Gegenwert in anderer Währung) muss eine Zollerklärung abgegeben werden. Dies gilt sowohl für die Ein- als auch für die Ausreise aus Andorra.