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Wechselkurse

Währungsrechner

Berechnen Sie Zoll- und Handelswerte nach aktuellen Wechselkursen und EU-Zollkursen der Europäischen Kommission

Zollkurs (EK)

Art. 53 UZK

Kurs vom vorletzten Mittwoch des Vormonats - für Zollwert, Zölle und Einfuhr-MwSt.

Umrechnungsergebnis
-PLN

Tageskurs

Marktkurs

Aktueller Durchschnittskurs - für Handels- und Informationszwecke

Umrechnungsergebnis
-PLN

Aktuelle Wechselkurse

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Zollkurs vs. Tageskurs - was ist der Unterschied?

Der Zollkurs (Art. 53 des Unionszollkodex) wird auf Basis amtlicher Notierungen vom vorletzten Mittwoch des Vormonats festgelegt. Er gilt für den gesamten folgenden Kalendermonat und wird zur Berechnung des Zollwerts, der Zölle und der Einfuhr-MwSt. verwendet.

Der Tageskurs ist der aktuelle Durchschnittswechselkurs. Er wird im Handelsverkehr, in der Buchhaltung und für aktuelle Währungsumrechnungen verwendet.

Die Differenz zwischen diesen Kursen kann mehrere Cent betragen, was bei großen Importwerten erhebliche Auswirkungen auf die Höhe der Zollgebühren haben kann.

Nützliche Werkzeuge

Hinweis: Dies ist eine Orientierung, keine Rechts- oder Steuerberatung. Die endgültige Abgabenhöhe bestimmt die Zollbehörde auf Basis der Zollanmeldung. Sätze und Auslegungen ändern sich - bei konkreten Fällen lieber einen Zollagenten oder Steuerberater fragen.

Stand: März 2026

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