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EORI-Nummer - Leitfaden zur Registrierung und Überprüfung

Die EORI-Nummer (Economic Operators Registration and Identification) ist eine eindeutige Kennung für Wirtschaftsbeteiligte, die Zollvorgänge in der Europäischen Union durchführen. Ohne gültige EORI-Nummer ist keine Zollabfertigung möglich - weder bei der Ein- noch bei der Ausfuhr. In diesem Leitfaden erfahren Sie, was die EORI-Nummer ist, wer sie benötigt, wie Sie diese in Deutschland über das Bürger- und Geschäftskundenportal des Zolls beantragen und wie Sie die EORI-Nummer eines Geschäftspartners überprüfen können.

Was ist eine EORI-Nummer?

EORI steht für Economic Operators Registration and Identification - ein EU-weites System zur Registrierung und Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten, die am grenzüberschreitenden Warenverkehr teilnehmen. Die Rechtsgrundlage bildet Artikel 9 des Unionszollkodex (Verordnung (EU) Nr. 952/2013), der vorschreibt, dass alle Wirtschaftsbeteiligten, die an Zollvorgängen beteiligt sind, registriert sein und eine eindeutige EORI-Nummer besitzen müssen.

Die EORI-Nummer wird bei allen Zollanmeldungen, Anträgen auf zollrechtliche Bewilligungen (z. B. AEO-Status, Zolllager, aktive/passive Veredelung), Intrastat-Meldungen und jeder Kommunikation mit den Zollbehörden in der EU verwendet. Eine in einem Mitgliedstaat vergebene EORI-Nummer gilt in allen 27 EU-Ländern.

Format der EORI-Nummer: Die Nummer besteht aus einem 2-Buchstaben-Ländercode gefolgt von bis zu 15 alphanumerischen Zeichen. In Deutschland hat die EORI-Nummer das Format DE + bis zu 15 Ziffern, z. B. DE123456789012345. Die Nummer wird von der Generalzolldirektion (Dienstort Dresden) vergeben und ist nicht identisch mit der Steuernummer oder der USt-IdNr.

In anderen EU-Ländern variiert das Format - in Polen ist es PL + 10-stellige NIP, in Frankreich FR + SIRET-Nummer, in den Niederlanden NL + eigene Kennung. Das Präfix entspricht immer dem ISO-Ländercode des Mitgliedstaats, in dem das Unternehmen ansässig ist.

Wer braucht eine EORI-Nummer?

Die Pflicht zur EORI-Registrierung betrifft eine Vielzahl von Wirtschaftsbeteiligten, die am internationalen Warenverkehr teilnehmen:

  • Importeure - Unternehmen, die Waren aus Drittländern (China, USA, UK, Türkei usw.) in die EU einführen
  • Exporteure - Unternehmen, die Waren aus der EU in Drittländer ausführen
  • Zollagenten und Zollvertreter - Dienstleister, die im Auftrag von Importeuren/Exporteuren Zollanmeldungen abgeben
  • Intrastat-Meldepflichtige - Unternehmen, die statistische Meldungen für den innergemeinschaftlichen Warenverkehr über den Meldeschwellen abgeben müssen
  • Antragsteller für zollrechtliche Bewilligungen - AEO-Status, Zolllager, aktive/passive Veredelung, vereinfachte Verfahren
  • Spediteure und Frachtführer - Transportunternehmen, die Waren an den EU-Außengrenzen bei den Zollbehörden gestellen

Ausnahme - Privatpersonen:

Privatpersonen, die keine gewerbliche Tätigkeit ausüben, benötigen bei gelegentlichen privaten Einfuhren (weniger als ca. 10 pro Jahr, Art. 6 Del. VO 2015/2446) keine EORI-Nummer. In der Praxis werden Postsendungen bis 1.000 EUR im vereinfachten Verfahren vom Postbetreiber abgefertigt - keine EORI erforderlich. Über 1.000 EUR muss eine vollständige Zollanmeldung (H1) eigenständig oder über einen Zollagenten abgegeben werden, wofür eine Registrierung beim Zoll (in Deutschland über zoll.de) und EORI-Nummer erforderlich sind.

EORI-Nummer in Deutschland beantragen - Schritt für Schritt

In Deutschland wird die EORI-Nummer von der Generalzolldirektion (Dienstort Dresden) vergeben. Der Antrag erfolgt elektronisch über das Bürger- und Geschäftskundenportal auf zoll.de ↗. Die Beantragung ist kostenlos.

Schritt 1: Registrierung im Bürger- und Geschäftskundenportal

Besuchen Sie zoll.de ↗ und registrieren Sie sich im Bürger- und Geschäftskundenportal. Für die Registrierung benötigen Sie ein ELSTER-Zertifikat (vom Finanzamt), einen neuen Personalausweis mit eID-Funktion oder ein anderes anerkanntes elektronisches Identifizierungsverfahren.

Schritt 2: Erforderliche Unterlagen zusammenstellen

Bereiten Sie folgende Dokumente vor: aktueller Handelsregisterauszug (für Kapitalgesellschaften), Gewerbeanmeldung (für Einzelunternehmen), Steuernummer oder USt-IdNr. und ggf. eine Vollmacht, falls der Antrag durch einen bevollmächtigten Vertreter gestellt wird.

Schritt 3: EORI-Antrag ausfüllen und absenden

Im Portal finden Sie das Formular „Antrag auf Vergabe einer EORI-Nummer“. Füllen Sie alle Pflichtfelder aus: Firma/Name, Rechtsform, Sitz des Unternehmens, Steuernummer und Kontaktdaten. Authentifizieren Sie den Antrag mit Ihrem ELSTER-Zertifikat oder eID und senden Sie ihn elektronisch ab.

Schritt 4: EORI-Nummer erhalten

Nach erfolgreicher Prüfung durch die Generalzolldirektion - in der Regel 2 bis 5 Arbeitstage - erhalten Sie Ihre EORI-Nummer per Post oder elektronisch. Die Nummer gilt ab sofort in allen 27 EU-Mitgliedstaaten. Eine Verlängerung ist nicht erforderlich.

Kosten: Die Vergabe der EORI-Nummer ist vollständig kostenlos. Es fallen keine Verwaltungsgebühren oder sonstigen Kosten an.

Wie überprüft man eine EORI-Nummer?

Die Überprüfung der EORI-Nummer Ihres Geschäftspartners ist ein wichtiger Compliance-Schritt im internationalen Handel. Die Europäische Kommission stellt ein kostenloses Online-Tool zur Validierung zur Verfügung:

Geben Sie die vollständige EORI-Nummer (mit Länderpräfix, z. B. DE123456789012345) ein. Das System liefert eines von drei Ergebnissen:

ErgebnisBedeutung
Gültig (Valid)Die EORI-Nummer ist registriert und aktiv - der Wirtschaftsbeteiligte kann Zollvorgänge durchführen
Ungültig (Invalid)Die EORI-Nummer war registriert, wurde aber deaktiviert (z. B. Unternehmen hat den Betrieb eingestellt)
Nicht gefunden (Not found)Die Nummer existiert nicht in der EU-EORI-Datenbank - überprüfen Sie die Nummer mit Ihrem Geschäftspartner

Überprüfen Sie EORI-Nummern immer vor der ersten Transaktion mit einem neuen Geschäftspartner. Die Angabe einer ungültigen EORI-Nummer in einer Zollanmeldung führt zur Ablehnung und kann erhebliche Verzögerungen und Lagerkosten verursachen.

EU-EORI vs UK-EORI (nach dem Brexit)

Seit dem 1. Januar 2021 gehört das Vereinigte Königreich nicht mehr zur EU-Zollunion. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf das EORI-System. EU und UK betreiben nun vollständig getrennte EORI-Systeme:

MerkmalEU-EORIUK-EORI
PräfixEU-Ländercode (DE, FR, PL...)GB
GeltungsbereichAlle 27 EU-MitgliedstaatenNur Vereinigtes Königreich
Ausstellende BehördeNationale Zollbehörde eines EU-StaatesHMRC (gov.uk)
Gegenseitige AnerkennungEU- und UK-EORI-Nummern werden NICHT gegenseitig anerkannt - beide werden benötigt

Wichtig: Wenn Ihr deutsches Unternehmen Waren sowohl aus Drittländern (z. B. China) als auch aus dem Vereinigten Königreich importiert, benötigen Sie für die EU-Zollabwicklung nur Ihre deutsche EORI-Nummer (DE...). Eine separate UK-EORI-Nummer (GB...) benötigen Sie nur, wenn Sie selbst als Importeur im UK auftreten (z. B. ein Lager im UK betreiben).

Eine UK-EORI-Nummer können Sie kostenlos über gov.uk/eori ↗ beantragen. Die Bearbeitung dauert in der Regel bis zu 5 Arbeitstage. Beachten Sie, dass für Nordirland unter dem Windsor-Rahmenabkommen besondere Regelungen gelten - Unternehmen dort benötigen möglicherweise eine EORI-Nummer mit dem Präfix XI.

Häufige Fehler bei der EORI-Nummer

Fehler bei der Verwendung von EORI-Nummern gehören zu den häufigsten Ursachen für Verzögerungen bei der Zollabfertigung. Vermeiden Sie folgende Fehler:

1. Verwendung einer deaktivierten EORI-Nummer

EORI-Nummern von Unternehmen, die ihren Betrieb eingestellt haben, werden in der EU-Datenbank deaktiviert. Die Verwendung einer deaktivierten Nummer in einer Zollanmeldung führt zur automatischen Ablehnung. Überprüfen Sie EORI-Nummern vor jeder neuen Geschäftsbeziehung.

2. Falsches EORI-Format

Häufige Formatfehler: Weglassen des Länderpräfixes (z. B. „123456789“ statt „DE123456789012345“), Einfügen von Leerzeichen oder Bindestrichen. Die EORI-Nummer muss als zusammenhängende Zeichenkette eingegeben werden: Ländercode + alphanumerische Zeichen ohne Trennzeichen.

3. Fehlende EORI-Nummer in der Zollanmeldung

Eine Zollanmeldung ohne EORI-Nummer wird vom IT-System des Zolls automatisch abgelehnt. Die Ware verbleibt im Zolllager, was zusätzliche Lagerkosten verursacht, bis die Anmeldung mit einer gültigen EORI-Nummer korrigiert wird.

4. Verwendung der EORI-Nummer eines anderen Unternehmens

Jeder Wirtschaftsbeteiligte muss seine eigene EORI-Nummer verwenden. Die Verwendung der EORI-Nummer eines Lieferanten, Spediteurs oder eines anderen Unternehmens verstößt gegen die Zollvorschriften. Ausnahme: Ein Zollvertreter, der in Ihrem Auftrag handelt, gibt in der Anmeldung sowohl seine eigene als auch Ihre EORI-Nummer an.

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Häufig gestellte Fragen

Hinweis: Dies ist eine Orientierung, keine Rechts- oder Steuerberatung. Die endgültige Abgabenhöhe bestimmt die Zollbehörde auf Basis der Zollanmeldung. Sätze und Auslegungen ändern sich - bei konkreten Fällen lieber einen Zollagenten oder Steuerberater fragen.

Stand: Mai 2026

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