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84271000
KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVONGabelstapler; andere mit Hebe- oder Handhabungseinrichtungen ausgerüstete Arbeitskarren

Gabelstapler; andere mit Hebe- oder Handhabungseinrichtungen ausgerüstete Arbeitskarren, selbstfahrende Arbeitskarren mit Elektromotor

Definition und Geltungsbereich der Unterposition 842710

Unterposition 842710 der Kombinierten Nomenklatur umfasst selbstfahrende Flurförderzeuge mit Elektroantrieb und Hub- oder Handhabungseinrichtung. Hierzu gehören batteriebetriebene Elektro-Gabelstapler mit Blei-Säure- oder Lithium-Ionen-Batterien, dreirädrige und vierrädrige Elektrostapler, Hochregalstapler und Kommissionierfahrzeuge. Diese Maschinen werden in Lagerhäusern, Produktionshallen und Logistikzentren eingesetzt, wo emissionsfreier Betrieb erforderlich ist. Die Einreihung erfordert die Abgrenzung von Verbrennungsmotor-Gabelstaplern (842720), Handkarren (8716) und anderen Elektrofahrzeugen (8703, 8704). Entscheidend sind Elektroantrieb und Hubeinrichtung. Einreihung nach AV, Regeln 1 und 6. Bei Zweifeln empfiehlt sich eine vZTA.

Einfuhranforderungen für Elektro-Gabelstapler (842710)

Die Einfuhr von Elektro-Gabelstaplern der Unterposition 842710 in die EU unterliegt der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 mit EU-Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung. Es gelten auch die Niederspannungsrichtlinie (2014/35/EU) und die EMV-Richtlinie (2014/30/EU). Lithium-Ionen-Batterien unterliegen der Verordnung (EU) 2023/1542 über Batterien und Altbatterien mit Anforderungen an Batteriepass, nachhaltige Beschaffung und Recycling. Der Einführer benötigt eine EORI-Nummer. Erforderliche Unterlagen umfassen Handelsrechnung, Transportdokument, technische Spezifikation, CE-Konformitätserklärung und Batteriedokumentation. Der Transport von Lithium-Ionen-Batterien unterliegt den ADR-Gefahrgutvorschriften.

Zollsätze und Handelsmaßnahmen für Unterposition 842710

Die MFN-Zollsätze für Elektro-Gabelstapler der Unterposition 842710 sind im TARIC zu prüfen. Präferenzzollsätze können im Rahmen von EU-FTA verfügbar sein. Elektro-Gabelstapler aus China stellen einen bedeutenden Importstrom dar, und der Einführer sollte Antidumpingmaßnahmen im TARIC prüfen. Der Zollwert sollte die komplette Maschine mit Batterie und Ladegerät umfassen. Einfuhren aus Russland und Belarus unterliegen EU-Sanktionen. Einfuhrumsatzsteuer wird erhoben. Alle Sätze im TARIC prüfen.

Elektro-Gabelstapler - Emissionsnormen und Prüfpflicht

Der KN-Code 8427 10 umfasst Elektro-Gabelstapler. Die Einfuhr erfordert die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, EN ISO 3691 Sicherheitsnormen und Stage-V-Emissionsnormen für Verbrennungsmotoren. Elektrostapler müssen die Niederspannungsrichtlinie erfüllen. Die Zollanmeldung erfordert CE-Zertifikat und technische Dokumentation.

Häufig gestellte Fragen

Welche CE-Anforderungen gelten für Elektro-Gabelstapler (842710)?
Elektro-Gabelstapler unterliegen der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 mit CE-Kennzeichnung und Konformitätserklärung. Die Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU und EMV-Richtlinie 2014/30/EU gelten ebenfalls. Lithium-Ionen-Batterien unterliegen der Verordnung (EU) 2023/1542. Der Einführer ist für die Produktkonformität und Aufbewahrung der technischen Dokumentation verantwortlich.
Unterliegen Elektro-Gabelstapler aus China Antidumpingzöllen?
Die Einfuhr von Elektro-Gabelstaplern aus China kann Antidumping- oder Ausgleichsmaßnahmen unterliegen, wenn diese von der Europäischen Kommission verhängt wurden. Vor jeder Einfuhr sind die aktuellen Handelsmaßnahmen für Unterposition 842710 und das jeweilige Ursprungsland im TARIC zu prüfen. Eine falsche Ursprungsangabe stellt einen Verstoß gegen das EU-Zollrecht dar.
Wie unterscheidet man Elektrostapler (842710) von Verbrennungsstaplern (842720)?
Unterposition 842710 umfasst Gabelstapler mit Elektroantrieb und Batterieversorgung. Unterposition 842720 umfasst andere Gabelstapler mit Verbrennungsmotor (Diesel, LPG, CNG). Entscheidend ist die Art des Antriebs. Hybridstapler werden nach der Hauptantriebsquelle eingereiht. Bei Zweifeln empfiehlt sich eine vZTA. Zollsätze im TARIC prüfen.
Welche Anforderungen gelten bei der Einfuhr von Elektro-Gabelstapler KN 8427 10?
Die Einfuhr von Elektro-Gabelstapler KN 8427 10 erfordert die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, CE-Kennzeichnung und Konformitätserklärung. Die Zollsätze bestimmt der TARIC. Sektorspezifische Anforderungen können hinzukommen.