12129900
ÖLSAATEN UND ÖLHALTIGE FRÜCHTE; VERSCHIEDENE SAMEN UND FRÜCHTE; PFLANZEN ZUM GEWERBE- ODER HEILGEBRAUCH; STROH UND FUTTER›Chleb świętojański, wodorosty morskie i pozostałe algi, burak cukrowy i trzcina cukrowa, świeże, schłodzone, zamrożone lub suszone, nawet mielone; pestki i jądra owoców oraz pozostałe produkty roślinne, włącznie z niepalonymi korzeniami cykorii odmiany Cichorium intybus sativum, w rodzaju stosowanych głównie do spożycia przez ludzi, gdzie indziej niewymienione ani niewłączone
Other
Untercodes (3)
Einreihung anderer pflanzlicher Erzeugnisse
KN-Code 121299 umfasst andere pflanzliche Erzeugnisse, hauptsächlich für die Ernährung, nicht anderweitig in Position 1212 genannt. Dazu gehören Aprikosenkerne, Pflaumensteine, Nussschalen und andere pflanzliche Rohstoffe.
Lebensmittelsicherheit
Aprikosenkerne enthalten Amygdalin, das Blausäure freisetzt - Grenzwerte in Verordnung (EU) 2023/915. Kontrollen auf Pestizide, Mykotoxine und Schwermetalle.
Einfuhrpraxis
Produkt präzise beschreiben, KN-Code 121299 angeben. Im Jahr 2026 wächst die Nachfrage nach pflanzlichen Rohstoffen für Pflanzenproteine.
Nischenpflanzenprodukte im EU-Handel
Andere Pflanzenprodukte unter KN-Code 1212 99 umfassen eine breite Palette nicht separat eingeteilter Erzeugnisse wie Zuckerrohr, Caesalpinia-Samen, Tara-Gummi und andere. Einfuhren unterliegen Pflanzenschutz- und Lebensmittelsicherheitskontrollen. Einige Produkte erfordern eine Zulassung als neuartiges Lebensmittel (Verordnung (EU) 2015/2283). Die korrekte Einreihung erfordert eine genaue Produktidentifizierung - hochverarbeitete Produkte können unter andere Tarifpositionen fallen.
Häufig gestellte Fragen
Unterliegen Aprikosenkerne Blausäure-Grenzwerten?
Ja. Verordnung (EU) 2023/915 legt Höchstgehalte für Blausäure in Aprikosenkernen für den Verbraucherverkauf fest.
Welche Produkte werden unter 121299 eingereiht?
Pflanzliche Erzeugnisse nicht in anderen 1212-Unterpositionen, wie Obstkerne, Nussschalen und andere pflanzliche Materialien.
Erfordern Produkte unter 121299 ein Pflanzengesundheitszeugnis?
Je nach Produkt und Herkunftsland kann ein Pflanzengesundheitszeugnis gemäß Verordnung (EU) 2016/2031 erforderlich sein.
Welche Pflanzenprodukte umfasst KN 1212 99?
KN 1212 99 umfasst nicht separat eingeteilte Pflanzenprodukte: Zuckerrohr, Caesalpinia-Samen, Tara-Gummi u.a. Einige erfordern eine Novel-Food-Zulassung in der EU.
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