12122900
ÖLSAATEN UND ÖLHALTIGE FRÜCHTE; VERSCHIEDENE SAMEN UND FRÜCHTE; PFLANZEN ZUM GEWERBE- ODER HEILGEBRAUCH; STROH UND FUTTER›Chleb świętojański, wodorosty morskie i pozostałe algi, burak cukrowy i trzcina cukrowa, świeże, schłodzone, zamrożone lub suszone, nawet mielone; pestki i jądra owoców oraz pozostałe produkty roślinne, włącznie z niepalonymi korzeniami cykorii odmiany Cichorium intybus sativum, w rodzaju stosowanych głównie do spożycia przez ludzi, gdzie indziej niewymienione ani niewłączone
Other
Einreihung von anderem Johannisbrot
KN-Code 121229 umfasst Johannisbrot in anderer als genießbarer Form, einschließlich Futterhülsen, Verarbeitungsabfälle und unbehandelte Samen. Verwendung hauptsächlich in der Futtermittelindustrie und Johannisbrotkernmehl-Produktion.
Regulatorische Anforderungen
Futtermittel-Johannisbrot gemäß Verordnung (EG) Nr. 183/2005. Samen für Kernmehlproduktion unterliegen Lebensmittelsicherheitsanforderungen. Pflanzengesundheitszeugnis erforderlich.
Handel und Einfuhrpraxis
KN-Code 121229 mit Verwendungszweckbeschreibung. Der Johannisbrotsamen- und Futtermarkt ist mit dem Kernmehlmarkt verknüpft.
Karobprodukte und ihre Anwendungen
Anderes Johannisbrot unter KN-Code 1212 29 umfasst Karobprodukte, die nicht zum Direktverzehr bestimmt sind - darunter Karobkerne zur Gummiherstellung, gebrochene Schoten als Futtermittel und Karobextrakt. Karobkerne sind der Rohstoff für Johannisbrotkernmehl (E410), das als Stabilisator in Speiseeis, Soßen und Milchprodukten weit verbreitet ist. Einfuhren unterliegen Pflanzenschutzkontrollen. Die korrekte Einreihung hängt vom Verarbeitungsgrad des Karobprodukts und seinem Verwendungszweck ab.
Häufig gestellte Fragen
Wie unterscheidet sich 121221 von 121229?
121221 umfasst genießbares Johannisbrot, 121229 umfasst anderes einschließlich Futterhülsen und Samen für Kernmehlproduktion.
Wofür werden Johannisbrotsamen verwendet?
Als Rohstoff für Johannisbrotkernmehl (E410), verwendet als Verdickungsmittel in Lebensmitteln, Kosmetik und Pharmazie.
Erfordert Futter-Johannisbrot eine Registrierung?
Futtermittelbetriebe müssen gemäß Verordnung (EG) Nr. 183/2005 registriert oder zugelassen sein.
Was umfasst KN 1212 29 außer essbarem Karob?
KN 1212 29 umfasst Karobkerne zur Gummiherstellung, gebrochene Schoten als Futtermittel und Karobextrakt. Zum Direktverzehr geeignetes Johannisbrot wird unter KN 1212 21 eingereiht.
Nützliche Tools & Ressourcen
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